Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden bei Erenja
Nichthaushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden liegt.
Als Nichthaushaltskunde in Niederdruck haben Sie Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Erdgas. Diese dient als "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber für folgende Szenarien sicher, dass es nicht zu einer Versorgungsunterbrechung kommt:
- Bei einer Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten
- Bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten
- Bei einer Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ sowie der Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Erenja AG & Co. KG.
In diesen Orten ist Erenja Grundversorger
im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG
Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Diepenau, Geldern-Lüllingen, Hamminkeln, Havixbeck, Hille, Horstmar, Hüllhorst, Isselburg, Issum, Kevelaer, Laer, Leese, Linnich, Löhne, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Petershagen, Raddestorf, Rehburg-Loccum, Rheinberg, Rheurdt, Saerbeck, Schermbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Straehlen, Stolzenau, Uchte, Uedem, Voerde, Warmsen, Weeze, Xanten
Preisgestaltung Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden
Hier finden Sie allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.04.2024 auf Erdgas wieder der Umsatzsteuersatz von 19 % gilt.