Erenja für Geschäftskunden
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Ersatzversorgung

für Nichthaushaltskunden und Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden bei Erenja

Nichthaushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden liegt.

Als Nichthaushaltskunde in Niederdruck haben Sie Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Erdgas. Diese dient als "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber für folgende Szenarien sicher, dass es nicht zu einer Versorgungsunterbrechung kommt:

  • Bei einer Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten
  • Bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten
  • Bei einer Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber

Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ sowie der Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Erenja AG & Co. KG.

Wichtig

Frist für die Ersatzversorgung beachten

Die Ersatzversorgung als gesetzliches Lieferverhältnis endet spätestens nach drei Monaten. Sollten Sie bei Ablauf der drei Monate keinen Liefervertrag geschlossen haben, müssen wir die Energieversorgung beenden. Ihnen droht dann die Sperrung durch den zuständigen Netzbetreiber.

In diesen Orten ist Erenja Grundversorger

im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG

Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Diepenau, Geldern-Lüllingen, Hamminkeln, Havixbeck, Hille, Horstmar, Hüllhorst, Isselburg, Issum, Kevelaer, Laer, Leese, Linnich, Löhne, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Petershagen, Raddestorf, Rehburg-Loccum, Rheinberg, Rheurdt, Saerbeck, Schermbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Straehlen, Stolzenau, Uchte, Uedem, Voerde, Warmsen, Weeze, Xanten

Downloads

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Ersatzversorgung mit Erdgas für Nichthaushaltskunden bei Erenja.

Preisgestaltung Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden

Hier finden Sie allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.04.2024 auf Erdgas wieder der Umsatzsteuersatz von 19 % gilt.