Compliance und Hinweisgeber
Wir sprechen von Wertemanagement statt von Compliance! Unser Wertemanagement geht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus. Es stellt ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs an uns selbst und an unsere Geschäfts- und Marktpartner dar. Insoweit baut es auf dem Leitbild der Gelsenwasser-Gruppe auf.
Das Wertemanagement haben wir proaktiv gestaltet und verfolgen damit verschiedene Ziele. Es soll eine unternehmenseinheitliche Wertekultur schaffen und die Unternehmenswerte in den betrieblichen Alltag integrieren. Der Mut zur Entscheidung wird beim Mitarbeitenden entwickelt und die Handlungskompetenz gefördert. Jeder Mitarbeitende wird geschult - bei uns schulen nur eigene Mitarbeitende.
Das Instrument ist der Entscheidungskompass blau-grün. Er strukturiert den Prozess der Entscheidungsfindung und gibt Hilfestellung zur Anwendung der Unternehmensgrundwerte.
Im Mittelpunkt stehen nicht Richtlinien und Anweisungen, sondern eine offene Unternehmens- und Kommunikationskultur. Jeder ist verantwortlich!
Wenn in einem Unternehmen gegen interne Richtlinien oder Gesetze verstoßen wird, sind die Verantwortlichen darauf angewiesen, dass solche Sachverhalte auch gemeldet werden. Beschäftigte und Externe sind deshalb aufgefordert, auf Fehlverhalten hinzuweisen. Auf diese Weise gehen Sie aktiv gegen Unrecht vor und bewahren sowohl Beschäftigte als auch das gesamte Unternehmen vor Schaden.
Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern
Zum Schutz von hinweisgebenden Personen wurde von der EU die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ verabschiedet, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt wird. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, sichere interne Hinweisgebersysteme für Compliance-Hinweise einzurichten. Dies soll es Hinweisgebenden leicht machen, auf Verstöße hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Compliance-Hinweisen keine Nachteile entstehen.
Meldung von Compliance-Verstößen
Interne Meldestelle
Die Meldung von Compliance-Verstößen war bisher per Brief, E-Mail, Telefon oder persönlich möglich. Zusätzlich haben wir nun einen digitalen Meldekanal eingerichtet. Mit der Hintbox ist es nun besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und der empfangenden Stelle.
Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich weiterhin direkt an die Ansprechpartnerin wenden.
Sabine Bohlenz, Koordinatorin Wertemanagement-Gremium, Willy-Brandt-Alle 26, 45891 Gelsenkirchen, Telefon 0209-708 788.
Externe Meldestelle
Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Externe Meldestelle | zuständig für |
Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG) | alle externen Meldungen soweit nicht eine andere externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig ist |
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) | § 21 HinSchG |
Bundeskartellamt | § 22 HinSchG |
weitere externe Meldestellen | § 23 HinSchG |