Hydraulischer Abgleich & Co: Das kommt auf Besitzer einer Gas­heizung zu

Deutschland soll Gas sparen. Weil viele Gas­heizungen nicht sonder­lich effizient arbeiten, hat die Bundes­regierung einen verpflich­tenden Heizungs-Check eingeführt. Bis zum 15. September 2024 müssen hierzu­lande alle Gas­heizungen von einem Fach­betrieb auf Effizienz geprüft werden. Wir haben Erenja-Experten Thorsten Lücke gefragt, was dahinter­steckt:

Herr Lücke, warum nimmt die Re­gie­rung jetzt alle Gas­hei­zungs­be­sitzer*in­nen in die Pflicht?

Gut 50 Pro­zent der Gas­heizungen in deutschen Heiz­kellern sind technisch veraltet. Kurz gesagt: Sie arbeiten oft ineffi­zient und verur­sachen in den Haus­halten hohe Betriebs­kosten, zusätz­lich zu den hohen Gas­preisen. Ein kurz­fristiger Heizungs­aus­tausch würde aller­dings viele Besitzer über­fordern. Umso wichtiger ist es, dass ihre vorhan­dene Anlage spar­sam läuft. Denn viele Gas­anlagen sind nicht optimal einge­stellt und ver­brauchen mehr Gas als nötig. Deshalb hat die Bundes­regierung die verpflich­tende Heizungs­überprüfung eingeführt. Mittel­fristig sollen dadurch die Betriebs­kosten der Haus­halte sinken – etwa durch eine verbes­serte Heizungs­regelung und andere Opti­mierungs­maß­nahmen. Gleich­zeitig spart Deutsch­land so noch mehr Gas und auch CO2.

Wer muss einen Hei­zungs­check machen?

Am 1. Oktober 2022 ist die neue Ver­ordnung zur Siche­rung der Energie­ver­sorgung über mittel­fristig wirk­same Maß­nahmen (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Danach sind alle Betrei­ber*innen ver­pflichtet, ihre Gas­heizungen bis 15. September 2024 über­prüfen zu lassen. Einge­führt wurde die Ver­ordnung vor dem Hinter­grund der ange­spannten Energie­marktlage. Am 30. Septem­ber 2024 soll sie auto­matisch wieder außer Kraft treten.  

Symbolbild: Paragraf-Symbol wird hochgehalten

Was wird bei der Hei­zungs­über­prüfung gemacht?

Der Fach­betrieb schaut sich Ihre Anlage an, findet even­tuelle Män­gel und prüft, ob sich die Effi­zienz mit Ände­rungen an den Betriebs­einstel­lungen oder anderen ein­fachen Maß­nahmen opti­mieren lässt. Beim Haus­besuch werden Fragen wie diese geklärt: Ist die Anlage schon auf einen effizien­ten Betrieb einge­stellt? Sind wärme­führende Leitun­gen und Arma­turen voll­ständig und gut gedämmt, vor allem im Keller und in unbe­heizten Räumen? Wurde bei Ihnen schon ein hydrau­lischer Abgleich gemacht? Ist noch eine unge­regelte Heizungs­pumpe installiert? Abschlie­ßend gibt Ihnen der Fach­betrieb schrift­lich seine Empfeh­lungen für eine spätere Heizungs­opti­mierung an die Hand.

Der Fachbetrieb prüft Einstellungen und Geräte
Diese alte Heizungspumpe sollte ausgetauscht werden
Mit dem Heizungscheck können Sie die Effizienz Ihrer Gasheizung steigern

Welche Betriebe dürfen den Heizungs-Check vor­nehmen?

Das kann beispiels­weise der Installa­teur sein, der Ihren Wärme­erzeuger einge­baut hat oder der die An­lage wartet. Auch Schorn­stein­feger und Energie­berater dürfen den Check durch­führen. Beachten Sie dabei even­tuell beste­hende Wartungs­verträge, um Ihre Garantie­ansprüche nicht zu verlieren.

Was kostet ein Hei­zungs-Check?

Das hängt vom Auf­wand ab. Richten Sie sich auf Kos­ten in Höhe von etwa 50 bis 150 Euro ein. Bei einem sepa­raten Ter­min wird es teurer. Des­halb: Fragen Sie Ihren Installa­teur oder Schorn­stein­feger, ob er die Über­prüfung beim näch­sten Wartungs- oder Über­prüfungs­termin gleich mit erle­digt. Arbeiten, die über den Kurz-Check hinaus­gehen, wie etwa die Dämmung wärme­führen­der Leitun­gen oder die auf­wendige Heizungs­optimierung, kosten natür­lich extra. Aber die Inves­tition lohnt sich, weil Ihr Energie­verbrauch und Ihre Betriebs­kosten spür­bar sinken. Die Aus­gaben für die Optimie­rung haben Sie oft nach wenigen Jahren wieder drin. Und natür­lich tun Sie etwas für den Klima­schutz.

Lässt sich durch eine andere Hei­zungs­ein­stel­lung denn so viel Ener­gie sparen?

Das Thema Hei­zungs­rege­lung wird gerne unter­schätzt. Dabei kann eine ver­bes­serte Ein­stellung den Gas­ver­brauch deut­lich redu­zieren – gerade bei älteren, schlecht ge­dämmten Bestands­gebäuden. Das Ziel ist es, dass die Zimmer am Tag mög­lichst konstant sowie bedarfs­gerecht beheizt wer­den und die Tem­peratur in der Nacht auto­matisch abge­senkt wird. Empfehlens­wert ist auch der hydrau­lische Ab­gleich. In Mehr­familien­häusern lassen sich damit bis zu 15 Prozent Heiz­energie sparen. Die Maß­nahme kann sich aber auch für Ein- und Zwei­familien­häuser lohnen. Ver­pflichtend ist der hydrau­lische Abgleich nach einer neuen Ver­ordnung der Bundes­regierung aber nur für Häuser mit Gas­hei­zungen ab sechs Wohn­einheiten. 

Symbolbild zum Energiekostensenken mit dem hydraulischen Abgleich
Symbolbild: Heizthermostat und Geldscheine
Symbolbild: Gaszähler und Geldscheine

Was bewirkt ein hydrau­lischer Abgleich der Gas­heizung?

Er sorgt dafür, dass durch alle Heiz­körper die richtige Wasser­menge fließt. Wasser sucht sich näm­lich immer den Weg des gering­sten Wider­stands, das be­deutet: Es fließt lieber durch kurze, dicke statt lange, dünne Rohre. Da­durch bekommen Räume, die weiter ent­fernt vom Heiz­kessel liegen, oft zu wenig Heiz­wasser ab. In der Folge wer­den dort die Heiz­körper­ventile auf die höchste Stufe ge­dreht. Oder es wird die Vor­lauf­tempera­tur oder der Druck der Umwälz­pumpe erhöht. Bei den Heiz­körpern mit zu viel Wasser­druck vom nahen Heiz­kessel da­gegen können die Ther­mostate nicht mehr effektiv arbeiten. All das ver­schwendet wertvolle Heiz­energie. Nach einem hydrau­lischen Ab­gleich werden sämt­liche Räume gleich­mäßig mit Wärme versorgt.

Wie teuer ist ein hydrau­lischer Abgleich?

Tipp: Für den hydrau­lischen Ab­gleich samt Ein­bau der er­forder­lichen Ther­mos­tat­ven­tile und einer hoch­effi­zienten Um­wälz­pumpe er­halten Sie vom Bund 15 Pro­zent der för­der­fähigen Kosten als Zu­schuss. Unter­stützt wird die Hei­zungs­opti­mie­rung bei Gas­hei­zungen, die nicht jün­ger als zwei und nicht älter als 20 Jahre sind. Mehr zur Bun­des­för­derung für effi­ziente Ge­bäude er­fahren Sie hier

Symbolbild: Miniatur-Handwerker auf Heizungsthermostat

Als reine Dienst­leis­tung kostet der hydrau­lische Ab­gleich für ein Ein­familien­haus mit zehn Heiz­körpern ab etwa 650 Euro. Die Hand­werker rech­nen mit min­destens andert­halb Stunden Arbeits­zeit. Das Ange­bot um­fasst die Daten­erhebung, die Er­mitt­lung des Heiz­bedarfs für jeden ein­zelnen Raum (Heizlast) sowie die Ein­stellung der Thermos­tat­ventile, der Umwälz­pumpe und der Rege­lung. Damit der Ab­gleich durch­geführt werden kann, müs­sen Ihre Heiz­körper vorein­stellbare Thermostat­ventile haben. Andern­falls müs­sen diese nach­gerüstet werden. Kosten­punkt: etwa 30 Euro je Heiz­körper. Wenn Sie gleich auch eine hoch­effi­ziente Heizungs­pumpe ein­bauen lassen, fallen zusätz­liche Kos­ten von rund 350 Euro an. Doch bei den aktu­ellen Strom­preisen lohnt sich der Pumpen­tausch, weil Sie damit rund 80 Pro­zent Betriebs­strom sparen.

Rohr­leitun­gen selbst dämmen 

Wärme­ver­luste durch schlecht oder unvoll­ständig iso­lierte Warm­wasser- und Hei­zungs­lei­tungen wer­den oft unter­schätzt. Die gute Nach­richt: Die Dämmung lässt sich mit etwas hand­werk­lichem Geschick nach­rüsten. In Bau­märkten gibt es dafür ge­eig­nete Materialen für klei­nes Geld. Viele Tipps zum Heiz­kosten­sparen mit kleinem Budget finden Sie auch hier im Erenja-Blog. 

Kupferleitung in Schaumstoff

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