Sie sind Halter eines reinen Elektrofahrzeugs? Dann treten Sie doch Ihre Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, an uns ab und belohnen sich mit einer Prämie von 75 Euro für Ihre eingesparten CO2-Emissionen.
E-Fahrzeug einfach registrieren und THG-Prämie erhalten
Sie benötigen nur Ihren Fahrzeugschein, Ihre Bankverbindung und E-Mail-Adresse, um sich bei uns zu registrieren. Mit unserem THG-Quoten Service gelingt das ganz leicht. Los geht’s:
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Die weitere Abwicklung erledigen wir
Ihre registrierten Daten reichen wir beim Umweltbundesamt (UBA) zur Zertifizierung der CO2-Ersparnis ein. Das UBA prüft den Antrag und stellt uns daraufhin die THG-Quote aus, die wir dann zusammen mit anderen Quoten im THG-Quoten-Handel verkaufen können. Für Sie bleibt nichts weiter zu tun, als ein wenig Geduld zu haben. Der gesamte Prozess kann aufgrund des hohen Aufkommens beim UBA schon mal einige Wochen dauern.
Zum guten Schluss - Prämie erhalten
Sobald uns Ihre THG-Quote bescheinigt wurde, überweisen wir die Prämie von 75 Euro auf das bei uns registrierte Bankkonto des Fahrzeughalters.
Was ist die THG-Quote?
Die Langform lautet Treibhausgasminderungs-Quote. Sie ist ein Instrument der Bundesregierung, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu senken. Sehr stark vereinfacht könnte man sagen, die THG-Quote bezweckt, dass man für den Ausstoß von CO2 zahlen muss und an der Einsparung von CO2-Emissionen verdient.
Elektroautos und bestimmten E-Zweirädern wird eine pauschale Spar-Quote zugebilligt, weil sie keine fossilen Kraftstoffe verbrennen und somit CO2 sparen. Die Quote kann über Zwischenhändler an Mineralölunternehmen verkauft werden, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Quotenvorgabe nicht einhalten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, gleichen die Kraftstoffanbieter überschüssige CO2-Emissionen mit dem Zukauf von THG-Quoten aus.
Erenja bündelt THG-Quoten und kann so beim Verkauf bessere Konditionen erzielen. Halter von emissionsfrei fahrenden E-Autos treten ihre THG-Quote an uns ab und profitieren von jährlichen Geldprämien.
Wissenswertes zur THG-Quote
Sie müssen sich als Halter des E-Fahrzeugs ausweisen. Bitte laden Sie dazu bei der Registrierung eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hoch oder nutzen die Kamerafunktion Ihres Smartphons. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Bankdaten, damit wir die Prämie auszahlen können. Ihre abgeschlossene Registrierung bestätigen wir per E-Mail.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Feld 10 muss der Code 0004 für „reines Elektrofahrzeug“ erfasst sein. Plug-In-Hybride, Wasserstofffahrzeuge oder Verbrenner mit anderem Code können nicht für die THG-Quote registriert werden.
Auch zweirädrige E-Fahrzeuge mit entsprechender Zulassungsbescheinigung profitieren von der THG-Quote. Zu den zulassungspflichtigen Gruppen gehören i.d.R. Zweiräder über 50 cm³ und/oder über 45 km/h (ab Klasse L3e).
Sobald das Umweltbundesamt die Unterlagen geprüft und Ihre THG-Quote erfolgreich zertifiziert hat, überweisen wir die Prämie auf das angegebene Konto des Fahrzeughalters. Aufgrund der hohen Nachfrage benötigt das Umweltbundesamt aktuell mehrere Wochen zur Bearbeitung.
Entscheidend ist, wer als Halter des Leasingfahrzeugs eingetragen ist. Diese Information steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Sind Sie dort als Halter eingetragen, können Sie von der Prämie profitieren. Steht Ihr Name dort nicht, können Sie leider nicht teilnehmen.
Seit 2022 haben alle Halter eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs Anspruch auf die Prämie für die THG-Quote.
Nein, alle Halter von vollelektrischen Fahrzeugen können ihre Quote über den Erenja-Service verkaufen.
Die THG-Quote kann bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt (UBA) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe ans UBA einige Tage benötigt und leiten Sie uns den Antrag rechtzeitig zu. Da wir die THG-Prämie für das gesamte Jahr auszahlen, ist der Zeitpunkt der Registrierung für die Höhe der Prämie nicht relevant.
Nein, man muss weder eine Wallbox besitzen noch Daten zum Stromverbrauch oder den gefahrenen Kilometern angeben.
Für jedes Kalenderjahr ist nur eine Registrierung und Auszahlung der Prämie möglich. Wenn Sie Ihr E-Fahrzeug für das laufende Jahr bereits registriert haben, kann die Käuferin oder der Käufer dies nicht erneut für das aktuelle Jahr tun. Der neue Halter des E-Fahrzeugs kann die THG-Quote somit erst im darauffolgenden Kalenderjahr neu beantragen.
Einen E-Neuwagen können Sie jederzeit bei uns registrieren und die Prämie für das gesamte Kalenderjahr erhalten. Bei einem Gebrauchtwagen kann es sein, dass der Vorbesitzer das E-Auto bereits registriert hat. In diesem Fall können Sie die THG-Quote erst im folgenden Kalenderjahr neu beantragen.
Ja, die Prämie muss jedes Jahr neu beantragt werden. Nach der ersten Beantragung werden wir Sie zu Beginn jedes neuen Jahres daran erinnern, sofern Sie uns Ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.
Hier erhalten Sie Informationen zur THG-Quote aus erster Hand vom Umweltbundesamt.
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