Grundversorgung
Erfahren Sie hier mehr zur Erdgas-Grundversorgung.
Ersatzversorgung
Fragen zur Erdgas-Ersatzversorgung beantworten wir hier für Sie.
Abwendungsvereinbarung
Wenden Sie mit uns eine Gasversorgungsunterbrechung wegen Zahlungsschwierigkeiten ab!
Aktuelle Preise
Geltende Preise sowie den rechtlichen Rahmen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.
Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Jeder Bewohner einer Immobilie hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Erdgas. So ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an das Licht anschalten, die Heizung aufdrehen, mit warmem Wasser duschen und auf dem Gasherd kochen können. Grundversorger ist jener Energieversorger, der in dem jeweiligen Ort die Mehrzahl an Haushaltkunden versorgt.
Erenja ist in den Orten Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Diepenau, Geldern-Lüllingen, Hamminkeln, Havixbeck, Hille, Horstmar, Hüllhorst, Isselburg, Issum, Kevelaer, Laer, Leese, Linnich, Löhne, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Petershagen, Raddestorf, Rehburg-Loccum, Rheinberg, Rheurdt, Saerbeck, Schermbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Straelen, Stolzenau, Uchte, Uedem, Voerde, Warmsen, Weeze und Xanten Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.
Sobald Sie Erdgas verbrauchen und keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger in der Grund- oder Ersatzversorung zustande. Basis hierfür ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Fakten zur Erdgas-Grundversorgung
Wenn Sie einen neuen Gasanschluss erhalten haben oder neu in ein Haus/ eine Wohnung eingezogen sind und keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Grundversorger ist immer der Anbieter in einem Netzgebiet, der die meisten Haushalte versorgt. Dies wird alle drei Jahre vom örtlichen Netzbetreiber überprüft.
Fällt die Belieferung durch einen dritten Versorger aus, etwa weil der gewählte Lieferant insolvent wird, dann fällt man beim Grundversorger in die Ersatzversorgung. Hierzu finden Sie weiter unten genaue Informationen.
Im Grundversorgungstarif sind Sie flexibel: Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Darum können Sie auch jederzeit aus der Grundversorgung wechseln. Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt im Jahresrhytmus. Den aktuell gültigen Grundversorgungstarif finden Sie hier.
Alle mit Erenja geschlossenen Verträge beruhen auf den Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391). Zusätzlich zur GasGVV gelten unsere Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise. Die Texte finden Sie hier.
Die Preise für die Grundversorgung finden Sie hier.
Übrigens: Wenn Sie in der Grundversorgung sind und aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kurz vor einer Unterbrechung der Gasversorgung stehen, bieten wir Ihnen im Rahmen der sogenannten Abwendungsvereinbarung Hilfe an. Nutzen Sie diese Chance!
Fakten zur Erdgas-Ersatzversorgung
Sie werden immer dann über die Ersatzversorgung beliefert, wenn Ihr bisheriger Energieversorger Sie nicht mehr beliefern kann. Das gilt in den folgenden Szenarien:
- bei der Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten,
- bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten,
- durch eine Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber.
Dann helfen wir als Grundversorger mit der Ersatzversorgung aus. Hierfür ist seitens des Gesetzgebers kein schriftlicher Vertrag nötig. Der große Vorteil: In die Ersatzversorgung kann man ganz schnell innerhalb eines Tages wechseln und ist sicher versorgt.
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ sowie der Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Erenja AG & Co. KG.
Um Ihre Belieferung mit Erdgas zu sichern, bleiben Sie bis zu drei Monate in der Erstzaversorgung, danach fallen Sie als Haushaltkunde automatisch in die Grundversorgung (wenn Sie keinen anderen Liefervertrag abschließen). Sie haben aber das Recht, jederzeit selbst in einen anderen Tarif zu wechseln.
Sollten Sie kein Haushaltskunde sein und Ihre Energieversorgung bei Ablauf der 3 Monate nicht durch Abschluss eines Sonderliefervertrags sichergestellt sein, müssen wir die Energieversorgung beenden. Ihnen droht dann die Sperrung durch den zuständigen Netzbetreiber.
Den aktuellen Preis für die Ersatzversorgung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Preise der Ersatzversorgung am 1. und 15. eines Monats durch Bekanntgabe auf unserer Homepage geändert werden können. Eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht.
Immer wenn Sie in Ihrem Haus/ Ihrer Wohnung erstmalig mit Gas versorgt werden oder Ihr bestehender Vertrag gekündigt wurde, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung und werden über diese mit Ergas versorgt.
Die Ersatzversorgung ist eine "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt, aber auch ganz schnell gehandelt werden kann.
Werden Sie Tarifkunde bei uns!
Unsere Grundversorgungs- und Ersatzversorgungstarife sind – wie bei den meisten Anbietern – teuerer als die Gasversorgung mit einem regulären Vertrag. Das liegt daran, dass wir durch die Vertragsbindung längerfristig Gas zu günstigeren Preisen einkaufen können. Also sparen Sie mit uns gemeinsam Geld!
Weiterführende Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Erenja ist derzeit in verschiedenen Orten Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG und ist für die Netzgebiete, in denen sie als Grundversorger tätig ist, seit dem 08.11.2006 verpflichtet, Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391). Die GasGVV gilt auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck. Darüber hinaus geben wir bekannt, dass mit Wirkung zum 01.02.2007 für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden (§ 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG), die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, ebenfalls die GasGVV gilt.
Zusätzlich zur GasGVV gelten unsere Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise.
Über die GasGVV, die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung und die Allgemeinen Preise der Erenja können Sie sich hier näher informieren.
Abwendungsvereinbarung
Sie werden im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Erdgas beliefert und stehen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kurz vor einer Unterbrechung der Gasversorgung? Das muss nicht sein. Sie können von uns ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung erhalten. Eine Abwendungsvereinbarung ist dazu da, dass Sie weiterhin mit Energie versorgt werden können, sich aber dazu verpflichten, Vorauszahlungen oder Abschläge und zusätzliche Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen. So verhindern Sie die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung und können hohe Folgekosten einsparen.
Hier können Sie sich ein Beispiel ansehen:
Downloads
Downloads
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Grundversorgung für Haushaltskunden
Bitte beachten Sie: Ab dem 01.04.2024 gilt auf Erdgas wieder der Umsatzsteuersatz von 19 %.
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.04.2024 gilt auf Erdgas wieder der Umsatzsteuersatz von 19 %.
Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden
Seit 01. Juli 2022 gibt es getrennte Preisblätter für die Versorgungn mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden. Sie finden in dieses im Geschäftskundenbereich dieser Webseite.
Download Archiv Erenja
Bitte beachten Sie: Zwischen dem 01.10.2023 und dem 31.03.2024 galt auf Erdgas der ermäßigfte Umsatzsteuersatz von 7 %.
Bitte beachten Sie: Zwischen dem 01.10.2023 und dem 31.03.2024 galt auf Erdgas der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
Preise ab 27.12.2021 - 31.03.2022 und neue Preise ab 01.04.2022
Preise ab 01.04.2022 - 30.06.2022 und neue Preise ab 01.07.2022
Preise 03.12.2021 - 28.02.2022 und neue Preise ab 01.03.2022
Preise 01.03.2022 - 30.06.2022 und neue Preise ab 01.07.2022
Download Archiv für die Marke WESTFALICA
Preise ab 27.12.2021 - 31.03.2022 und neue Preise ab 01.04.2022
Preise ab 01.04.2022 - 30.06.2022 und neue Preise ab 01.07.2022
Preise 03.12.2021 - 28.02.2022 und neue Preise ab 01.03.2022
Preise 01.03.2022 - 30.06.2022 und neue Preise ab 01.07.2022
Download Archiv für die Marke NGW
Preise ab 27.12.2021 - 31.03.2022 und neue Preise ab 01.04.2022
Preise ab 01.04.2022 - 30.06.2022 und neue Preise ab 01.07.2022
Preise 03.12.2021 - 28.02.2022 und neue Preise ab 01.03.2022
Preise 01.03.2022 - 30.06.2022 und neue Preise ab 01.07.2022
Störung in der Gasversorgung melden
Sie haben eine Störung in der Gasversorgung bemerkt? Melden Sie das unbedingt und unverzüglich Ihrem Netzbetreiber.
Alle Kunden im Versorgungsgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH finden hier mit einem Klick die Telefonnummer des zuständigen Entstörungsdienstes.
Im Notfall rufen Sie bitte die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) an.