Wie setzt sich der Preis des Tarifs zusammen?
Einen Monat nach Lieferbeginn (Ende der Festpreisphase) entspricht der Energiepreis für Kunden mit einem Smart Meter den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE* (europäische Börse für den kurzfristigen Handel von Strom).
* Spotpreis = Stundenpreise der EPEX-Spot SE in ct/kWh, einsehbar unter www.epexspot.com
Die Abrechnung erfolgt stundenscharf auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Informationen zum Einbau eines intelligenten Messsystems finden Sie auf folgender Internetseite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html.
Beispielrechnung für April 2024
| ct/kWh |
EPEX Spot SE | 6,31 |
Vertriebskostenaufschlag | 1,67 |
Stromsteuer | 2,05 |
Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG | 0,656 |
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV | 0,643 |
KWK-Umlage nach § 12 EnFG | 0,275 |
Konzessionsabgabe* | 1,99 |
Netzentgelte* | 9,54 |
Arbeitspreis Summe netto | 23,134 |
Arbeitspreis Summe brutto (inkl. 19 % MwSt.) | 27,53 |
*Verbrauchsstelle im Netzgebiet der ELE Verteilnetz GmbH
Wie setzt sich der Preis des dynamischen Stromtarifs für Kunden ohne Smart Meter zusammen?
Einen Monat nach Lieferbeginn (Ende der Festpreisphase), entspricht der Energiepreis für Kunden mit einem Smart Meter den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE (europäische Börse für den kurzfristigen Handel von Strom).
Für Kunden ohne Smart Meter wird der Preis für jeden Kalendermonat nach Ende der Festpreisphase wie folgt berechnet:
Der Monats-Spotpreis in ct/kWh ergibt sich für den jeweiligen Kalendermonat, indem die Spotmarktpreise der EPEX-Spot SE für jede Stunde (Stundenpreise) des jeweiligen Monats mit dem Standardlastprofil H0-NRW mengengewichtet und durch die Menge, die dem jeweiligen Monat über das Standardlastprofil H0-NRW zugeordnet wird, geteilt werden. Als Berechnungsgrundlage dient nachfolgende Formel:
*Spotpreis = Stundenpreise der EPEX-Spot SE in ct/kWh, einsehbar unter www.epexspot.com
**durchschnittlicher Haushaltsverbrauch in kWh = Standardlastprofil für Haushaltskunden in Nordrhein-Westfalen (HO-Profil-NRW)
Es erfolgt keine stundenscharfe Zuordnung anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Informationen zum Einbau eines intelligenten Messsystems finden Sie auf folgender Internetseite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html.
Beispielrechnung für April 2024
| ct/kWh |
Monats-Spotpreis | 6,31 |
Vertriebskostenaufschlag | 1,67 |
Stromsteuer | 2,05 |
Offshore-Netzumlage nach § 12 EnFG | 0,656 |
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV | 0,643 |
KWK-Umlage nach § 12 EnFG | 0,275 |
Konzessionsabgabe* | 1,99 |
Netzentgelte* | 9,54 |
Arbeitspreis Summe netto | 23,134 |
Arbeitspreis Summe brutto (19 % MwSt.) | 27,53 |
*Verbrauchsstelle im Netzgebiet der ELE Verteilnetz GmbH
Wie funktioniert die Berechnung des Stromverbrauchs für Kunde mit Smart Meter?
Im ersten Monat gilt ein Festpreis, welcher aus Ihrem Grund- und Arbeitspreis besteht. Ab dem zweiten Monat greift der variable Tarif auf Grundlage der Börsenpreise. Konkret bedeutet dies: Kunden mit einem Smart Meter erhalten eine stundegenaue Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Wie funktioniert die Berechnung des Stromverbrauchs für Kunde ohne Smart Meter?
Kund*innen die kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) haben, können keine stundengenaue Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch erhalten. Stattdessen wird der Strombedarf auf Basis des sogenannten Standardlastprofils, dem typischen Verbrauchsprofil eines Haushalts, berechnet. Den Strombedarf kaufen wir für den nächsten Tag, jeweils am Vortag über den Spotmarkt ein.
Die Abrechnung des flexiblen Tarifs gestaltet sich wie folgt:
Ab dem zweiten Monat greift der variable Tarif auf Grundlage der Börsenpreise. Konkret bedeutet dies: Über den typischen Strombedarf eines Haushalts (Standardlastprofil) und die stündlichen Strompreise an der Börse, ermitteln wir den gewichteten, monatlichen Arbeitspreis von Ökostrom Flex.
Ändert sich mein Abschlag monatlich?
Nein. Der monatliche Abschlag wird anhand Ihres angegebenen Verbrauchs zu Vertragsbeginn festgesetzt. Einmal im Jahr erfolgt dann die Jahresverbrauchsabrechnung, bei der Ihr gezahlter Abschlag mit den tatsächlichen Stromkosten verrechnet wird. Anschließend bekommen Sie entweder ein Guthaben ausgezahlt oder müssen ggf. eine Nachzahlung leisten. Den Abschlag können Sie in unserem Online-Kundeportal selber anpassen.
Wir haben uns aus zwei Gründen bewusst gegen eine monatliche Abrechnung in Höhe der tatsächlichen Kosten entschieden:
- Bessere Planbarkeit: der Zahlungsbetrag ist jeden Monat gleich hoch.
- Geringere Auswirkung kurzfristg hoher Preise: Schwankungen werden über das ganze Jahr hinweg ausgeglichen.
Welche Risiken birgt der Tarif?
Da der Preis an der Strombörse Schwankungen unterliegt, können steigende Preise unmittelbar Ihren eigenen Abrechnungspreis beeinflussen. Dies bedeutet, dass es aufgrund von Angebots- und Nachfrageschwankungen deutliche Abweichungen geben kann, sowohl in Ihrem Interesse, als auch zu Ihrem Nachteil. Bei einem Rückgang des Angebots an erzeugter erneuerbarer Energie und einem zeitgleichen Anstieg der Nachfrage, steigt folglich der Arbeitspreis.
Wieso schwanken die Strompreise?
Die Preise für Energie sind abhängig von Angebot und Nachfrage. Es gibt Zeiten, in denen sehr viel Strom produziert wird – zum Beispiel an sehr windigen Tagen, an denen viel Windenergie erzeugt wird. Da diese nicht effizient gespeichert werden kann, gibt es dann ein sehr hohes Stromangebot am Markt. Entsprechend fallen die Preise. Auf der anderen Seite gibt es auch Zeiten mit sehr hoher Nachfrage: Besonders am Abend, wenn viele Menschen Zuhause sind. Dann ist der Strompreis entsprechend höher.
Neben dem Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage, können viele weitere Bedingungen Einfluss auf den Strompreis ausüben (u.a. Wetterbedingungen, geopolitische Spannungen, regulatorische Entscheidungen, wirtschaftliche Bedingungen).
Was ist das Standardlastprofil (SLP)?
Das Standardlastprofil (SLP) wird verwendet, wenn keine Zeiterfasssung der Verbräuche vorliegt. Analoge Stromzähler messen nicht, wann Sie Ihren Strom verbrauchen, sondern lediglich, wie viel Sie verbrauchen. Das SLP basiert auf typischen Verbrauchsmustern. Dabei werden unter anderem die Jahreszeiten, Wochenende und Uhrzeiten berücksichtigt. So kann ein ungefährer Verbrauch angenommen werden.
Mehr dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).
Bitte beachten Sie:
In unserem Tarif Ökostrom Flex ermitteln wir auch bei Vorliegen eines intelligenten Messsystems (Smartmeter) den mengengewichteten Monats-Spotpreis auf Basis der SLP-Standardverbräuche. Einen Tarif, der tatsächliche Verbräuche zugrunde legt, werden wir ab 2025 anbieten.