Aldi, REWE & Co: Elektroschrott kostenlos entsorgen im Supermarkt
Damit die Sammel- und Rücknahmestellen für kleine Elektroaltgeräte besser gefunden werden, müssen sie mit diesem Logo gekennzeichnet sein.
Wie wär’s, wenn Sie sich der Altgeräte einfach beim nächsten Wocheneinkauf entledigen? Seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern dazu, Elektroaltgeräte zurückzunehmen.Für Elektrofach- und Baumärkte gilt diese Rücknahmepflicht schon seit 2016. Konkret muss der Einzelhandel ältere Elektrogeräte mit bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge, wie etwa Toaster, Rasierer oder Smartphones kostenlos annehmen. Dabei ist es egal, ob Sie ein Neugerät erwerben oder nicht. Und es spielt auch keine Rolle, dass Sie den Toaster gar nicht hier gekauft haben, sondern bei der Konkurrenz.
Die Rücknahmepflicht im Einzelhandel ist auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Für größere Geräte bis maximal 50 Zentimeter Kantenlänge wie etwa Mikrowelle oder Drucker, aber auch Lampen (Leuchtstoffröhren etc.) gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn ein neues Gerät des gleichen Typs gekauft wird.
Die Händler müssen die Elektroaltgeräte an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben.
Stolperstart für Rücknahmepflicht
Sie wissen nicht, wie kundenfreundlich Ihr Supermarkt um die Ecke die Rücknahme regelt? Da hilft nur eins: nachfragen und das Altgerät erst beim nächsten Einkauf mitbringen.
25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte in Deutschland sollten mit Einführung der Rücknahmepflicht im Juli 2022 im Einzelhandel entstehen. Und wie läuft’s? Noch nicht so rund. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den großen deutschen Handelsketten, fünf Monate nach dem Start der Rücknahmepflicht, nehmen die Verbraucher*innen das neue Angebot nur zögerlich an. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) machte gleich nach der Einführung Testbesuche in 34 Filialen von 14 Supermarktketten und stellte fest, dass der Handel die Rücknahmepflicht noch nicht verbraucherfreundlich genug umsetzt. Der wiederum verweist auf den erheblichen Mehraufwand durch die neue Regelung.
Wertstoffhöfe nehmen weiter alte E-Geräte an
Weiße Ware zu entsorgen ist mühsam. Nutzen Sie doch den Abholservice Ihrer Kommune.
Wenn Ihnen das mit dem Wocheneinkauf zu kompliziert ist, können Sie Ihren Elektroschrott wie gehabt bei den kommunalen Sammelstellen – meist Recycling- oder Wertstoffhöfe – abgeben. Oder Sie lassen die Altgeräte von Ihrem Entsorger beim nächsten Sperrmüll abholen, was sich vor allem bei Elektrogroßgeräten empfiehlt. In Gelsenkirchen zum Beispiel bieten die „Gelsendienste“ für Privathaushalte einen kostenlosen Abholservice für Kühlschränke, Waschmaschinen, E-Herde, TV-Geräte etc. an. Voraussetzung: Sie müssen am Abholtag für die Müllwerker*innen vor Ort sein. Vereinbaren Sie hier einen Termin.
Für eine Abholung zu Hause verlangen die Gemeinden manchmal aber auch Gebühren. Die Konditionen erfahren Sie auf der Homepage Ihrer Kommune oder des örtlichen Entsorgers.
Recyceln heißt: Ressourcenverbrauch reduzieren
EU-weit sind Kommunen und Händler seit 2019 angewiesen, 65 Prozent der elektronischen Altgeräte getrennt von anderen Abfällen einzusammeln. Deutschland kommt derzeit auf eine Rücknahmequote von nur 43,3 Prozent. Jedes Jahr wird zwar etwas mehr Elektroschrott gesammelt, demgegenüber stehen jedoch die steigenden Verkaufszahlen für Neugeräte. Nach den aktuellsten verfügbaren Zahlen des Umweltbundesamts wurden im Jahr 2020 gut eine Million Tonnen Elektro- und Elektronikschrott wiederverwertet. Im gleichen Zeitraum gingen aber auch 2,8 Millionen Neugeräte über den Verkaufstresen. Wir recyceln längst also nicht so viel, wie wir an neuen Ressourcen aus dem Boden holen – und das ist schlecht für unseren Öko-Fußabdruck.
Warum ist Elektroschrott ein Problem?
Zusammengenommen wiegen die Altkühlschränke, Monitore und Handys mehr als die Chinesische Mauer, so eine Hochrechnung des Brüsseler „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ (WEEE).
Schätzungen zufolge hat die Menge des weltweit anfallende Elektroschrotts im Jahr 2021 die Schwelle von 60 Millionen Tonnen überschritten. Das Problem ist aber nicht allein die Masse, sondern vor allem der Umgang damit. Immer mehr elektrische Geräte werden entsorgt, statt sie zu recyceln oder zu reparieren. So werden viele kost|bare Rohstoffe – darunter Gold und Silber – verbrannt oder landen auf Müllkippen.
Smartphones zum Beispiel bestehen aus insgesamt rund 60 verschiedenen Komponenten. Werden diese Stoffe aus den Altgeräten entnommen und der Wiederverwertung zugeführt, können daraus neue Produkte hergestellt werden. Eine hohe Recycling-Quote senkt zudem unsere Abhängigkeit von Importen aus China. Dort werden rund 90 Prozent der seltenen Erden und Metalle für unsere Smartphones wie Coltan oder Kobalt geschmolzen und raffiniert. Seltene Erden werden aber auch für LEDs, Elektromotoren und Windkraftanlagen gebraucht.
Kunststoffe lassen sich zum Teil ebenfalls recyceln. Außerdem enthalten Altgeräte oft giftige Schadstoffe: Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium oder Flammschutzmittel, Weichmacher und FCKW. Diese stellen eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden.
Was ist eigentlich Elektroschrott?
Kommt nicht in die Tonne: Sie erkennen Elektroschrott an der „durchgekreuzten Abfalltonne“ auf dem Produkt selbst, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.
Immer mehr Geräte, die früher in den Hausmüll durften, tragen jetzt das Label Elektroschrott und müssen daher ordnungsgemäß entsorgt werden. Das gilt für alle Geräte, die mit Strom betrieben werden – von Omas monströser Tiefkühltruhe bis zur schlanken Ultraschall-Zahnbürste. Ja, sogar der batteriebetriebene Plastik-Gimmick, den man als Werbegeschenk bekommen hat, fällt darunter.
Auch „passive Geräte“ können kostenfrei im Handel oder Recyclinghof abgegeben werden: schaltbare Steckdosenleisten, Handy-Ladekabel und IT-Kabel. Ebenso Produkte, die fest verbaute elektrische oder elektronische Bestandteile enthalten, wie der beleuchtete Spiegelschrank aus dem Bad. Auch Pedelecs (bis 25 km/h), Feuerzeuge mit elektrischer (Piezo-)Zündung und blinkende Kinder-Sneaker sind Elektroschrott. Welche Geräte noch unter das Gesetz fallen und deshalb rücknahmepflichtig sind, hat das Bundesumweltamt aufgelistet.
Wichtig: Vor der Rück|<gabe sollten Leuchtmittel, und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus, wenn möglich aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden.
Das ist kein Elektroschrott
Elektrobauteile, die noch zum Einbau bestimmt sind wie etwa Kabel als Meterware, Lüster- oder Dosenklemmen, Lampenfassungen, Schalter, Taster oder Einbausteckdosen.
Batterien und Akkus bitte in die Sammelboxen im Handel geben. Manchmal werden sie auch von den kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.
Autoradios sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen, da sie fest eingebaut waren. Am besten bei der Gemeinde oder dem örtlichen Entsorger nachfragen, wo Sie hingebracht werden sollen.
Nicht schadstoffhaltige Lampen (also: Glüh- und Halogenlampen) werden wie bisher über den Restmüll entsorgt.
Warmwasserbereiter und Klimageräte gelten ebenfalls als feste Installationen.
Online-Handel muss Altgeräte zurücknehmen
Auch Onlinehändler mit mehr als 400 Quadratmetern Lagerfläche müssen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Wie sie ihre Rücknahmepflicht umsetzen, dürfen sie allerdings selbst bestimmen. Einige bieten an, sich auf ihrer Homepage ein Versandetikett auszudrucken. Für den kleineren Elektroschrott kann der Händler auch eine Rücknahmestelle „in zumutbarer Entfernung“ anbieten. Hier verweisen die größeren Online-Händler dann häufig auf private Recycling-Dienstleister wie take-e-back.de oder Interseroh. Über sie findet man mit wenigen Eingaben eine Rückgabestation im Umkreis. Auch Gigant Amazon wickelt Rücknahmen auf der Homepage über Partner ab – wie genau, das erfahren Sie unter diesem Link.
Übrigens: Wenn Sie sich ein neues Gerät nach Hause liefern lassen, muss der Händler Sie bereits bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Rückgabe bzw. Abholung des Altgeräts informieren, und erfragen, ob zum Beispiel bei der Auslieferung der neuen Waschmaschine die alte gleich mitgenommen werden soll.
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