Mit unserem neuen Stromtarif profitieren Sie von den günstigen Preisen am Spotmarkt.
Sie möchten nicht nur Energie nutzen, sondern auch das Klima schützen? Kein Problem! Mit Ökostrom von Erenja aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Als Anbieter aus der Region sind wir immer in Ihrer Nähe und gern persönlich für Sie da. Zuverlässig und engagiert. Und falls Sie mal außerhalb unserer Geschäftszeiten Fragen haben: unser Chatbot ist 24 Stunden für Sie da, einfach klicken und Frage stellen.
Einfacher Wechsel
Sie bestellen online, den Rest machen wir. Nahtlos, kostenfrei, mit durchgehender Versorgung.
Ihre Vorteile
Faire Preise, starker Service, auf Wunsch persönliche Beratung: für Sie ein gutes Gefühl.
Großes grünes Plus
Europäische erneuerbare Energiequellen: Ihr Beitrag für eine umweltgerechte Zukunft.
Sie haben eine Frage zu unseren Produkten?
Kein Problem: Unsere Energieberater helfen Ihnen gern.
Sie erreichen sie unter: 0209/730896-20
Mit unserem nachhaltigen Heizstrom-Tarif können Sie Ihre Speicherheizung oder Wärmepumpe mit Strom aus erneuerbaren Energien betreiben.
Mit unserem nachhaltigen Ladestrom-Tarif können Sie Ihre Wallbox mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen.
Stromversorgerwechsel einfach und bequem:
Alles was Sie wissen müssen.
Den Wechsel zu Ökostrom haben wir für Sie so einfach wie möglich gestaltet. Preis berechnen und Produkt auswählen. Sie werden zu unserem einfachen Formular weitergeleitet, wo Sie Ihre Daten eingeben und den Wechsel beantragen können. Wir kümmern uns um alles Weitere, einschließlich der Kündigung Ihres aktuellen Stromvertrags.
Die Umstellung auf Ökostrom erfolgt nahtlos, ohne Unterbrechung Ihrer Stromversorgung. Die einzige Veränderung, ist der Ursprung Ihres Stroms – zu erneuerbaren Energiequellen statt fossilen Brennstoffen.
Der Wechsel zu Ökostrom ist in wenigen Minuten beantragt. Die tatsächliche Umstellung erfolgt innerhalb von vier bis sechs Wochen, abhängig von Ihrer Kündigungsfrist beim aktuellen Anbieter. Wir informieren Sie natürlich über jeden Schritt im Prozess.
Nein, der Wechsel zu Ökostrom ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für den Wechselprozess an. Ihr neuer Ökostrom-Tarif wird transparent dargestellt, sodass Sie genau wissen, was Sie zahlen
Ja, Sie können Ihren Stromvertrag wechseln, auch wenn Sie noch einen aktiven Vertrag haben. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Überprüfen Sie die Laufzeit des aktuellen Vertrags und die Kündigungsfrist. Oftmals sind Stromverträge auf ein Jahr oder länger befristet und müssen mit einer bestimmten Frist gekündigt werden, die üblicherweise zwischen einem und drei Monaten liegt.
Sonderkündigungsrecht: In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, z.B. bei Preiserhöhungen oder einem Umzug. Hierbei kann man Vertrag vorzeitig beenden.
Wechselprozess: Der Wechsel des Stromanbieters ist in der Regel unkompliziert. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung des alten Vertrags und die gesamte Abwicklung.
100% Ökostrom - Stromverbrauch ganz ohne schlechtes Gewissen
Mit unserem Ökostrom tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei: Denn unsere Energie wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unseren grünen Strom.
Ökostrom wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen – derzeit vor allem aus Wasserkraftwerken und Windanlagen. Aber auch Strom aus Biomasse, Erdwärme und Sonnenenergie ist Ökostrom.
Alle Verbraucher – Sie auch – beziehen Strom aus demselben Stromnetz. Man kann Strom nicht gezielt lenken oder speichern. Wenn Sie zu Erenja-Ökostrom wechseln, bleibt der Strom aus Ihrer Steckdose physikalisch gleich, aber: Stellen Sie sich das Stromnetz als einen großen See vor. Die Stromproduzenten speisen den „Stromsee” mit Strom aus verschiedenen Energiequellen, zum Beispiel fossilen Energien (Braunkohle, Steinkohle und Erdöl) oder aber auch erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Solar und Windkraft.
Sie als Verbraucher sorgen für den Ablauf aus dem „Stromsee”, indem Sie zu Hause Strom verbrauchen. Je mehr Verbraucher sich für ökologisch erzeugten Strom entscheiden, desto mehr Ökostrom müssen die Stromerzeuger in diesen See einspeisen.
So wird die Stromversorgung insgesamt umweltfreundlicher – und Sie leisten aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz.
Erenja bietet ausschließlich Ökostrom an. Unsere grüne Energie kommt aus Europa und wird dort aus erneuerbaren Energien gewonnen. Unsere Lieferanten garantieren, dass genau die Menge Strom, die wir abnehmen, in das öffentliche Netz eingespeist wird, durch die Atom- und Kohlestrom verdrängt wird.
Dies ist durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt. Das sogenannte Herkunftsnachweisregister betreibt in Deutschland das Umweltbundesamt. Was es damit auf sich hat, ist in einem informativen Video anschaulich erklärt.
Mehr zum Thema Herkunftsnachweise erfahren Sie beim Umweltbundesamt.
Je mehr alternative Energiequellen genutzt werden, zum Beispiel Solar- oder Windkraftanlagen, desto weniger vorhersehbar wird die Stromerzeugung. Denn nicht immer, wenn wir Strom verbrauchen, scheint die Sonne oder weht der Wind. Dann kommen Pumpspeicher-Kraftwerke zum Einsatz: Sie können sowohl als Stromspeicher als auch als Stromerzeuger eingesetzt werden – je nachdem, was gerade benötigt wird.
Steht zum Beispiel nachts viel Strom aus Windkraftanlagen zur Verfügung, wird aber gerade nicht benötigt (weil ja alle schlafen), wird damit Wasser aus einem tiefer liegenden Speichersee in einen höher gelegenen gepumpt. Wird dann tagsüber mehr Strom verbraucht, als gerade erzeugt wird, kann innerhalb von wenigen Sekunden Wasser aus dem Speichersee in ein tieferliegendes Krafthaus abgelassen werden. Dort treibt der Wasserdruck eine Turbine an – und schon kann binnen weniger Minuten Strom ins Netz eingespeist werden. Und das ohne zusätzliche Belastungen für die Umwelt!
Stromkennzeichnung
Unsere Kund*innen sollen genau wissen, wie sich unser Strom zusammensetzt – das schreibt auch das Energiewirtschaftsgesetz vor. Die Stromkennzeichnung zeigt auf, vieviel Prozent unserees Stroms aus welchen Quellen stammt. Die Kennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Das erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung.
Steuern und Abgaben auf Strom
Staatlich veranlasste Kostenbestandteile sollen Verhaltensweisen ändern oder dienen einem volkswirtschaftlichen Zweck. Hier erfahren Sie alles zu den fiskalischen Stromkosten.
Die im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelte KWKG-Umlage fördert die Energieerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen, die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Die Kosten dieser Förderung werden in der KWKG-Umlage auf alle Letztverbraucher umgewälzt.
Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Mit der Offshore-Umlage decken die Übertragungsnetzbetreiber die Kosten aus der Errichtung und aus dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen sowie die Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen.
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können stromintensive Betriebe zur Entlastung eine Netzentgeltreduzierung beantragen. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für ihre Mehrkosten erhalten. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, den Verteilnetzbetreibern Mindereinnahmen durch ein verringertes Netzentgelt (§ 19 StromNEV) sowie die Mehrkosten für die Integration von EEG-Anlagen zu erstatten. Die resultierenden Kosten werden ab 2025 als „Aufschlag für besondere Netznutzung“ auf die Netzentgelte aller Letztverbraucher umgelegt.
| 2024 (ct/kWh netto) | 2025 (ct/kWh netto) | Veränderung (ct/kWh netto) |
KWKG-Umlage | 0,275 | 0,277 | + 0,002 |
Offshore-Umlage | 0,656 | 0,816 | + 0,160 |
Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage) | 0,643 | 1,558 | +0,915 |
Summe | 1,574 | 2,651 | + 1,077 |
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie wird vom Energieversorger für den Verbrauch bzw. die Entnahme von Strom aus dem Netz im deutschen Steuergebiet erhoben und an den Staat abgeführt.
Der Transport und die Verteilung von Energie zum Endverbraucher ist Aufgabe der Netzbetreiber. Diese erhalten dafür die sogenannten Netznutzungsentgelte, die durch die Bundesnetzagentur geprüft werden und von allen Netznutzern zu zahlen sind. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte des für Sie zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf dessen Internetseite. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen erstmalig in der Vertragsbestätigung und danach in den Jahresverbrauchsabrechnungen mit.
Hier versorgen wir Sie:
Jetzt auch deutschlandweit!
Mit jahrelanger Versorgungserfahrung in:
Münsterland
Ahaus; Altenberge; Anröchte; Ascheberg; Beelen; Billerbeck; Coesfeld; Drensteinfurt; Dülmen; Emsdetten; Ennigerloh; Erwitte; Everswinkel; Gescher; Greven; Gronau; Haltern am See; Havixbeck; Heek; Horstmar; Ibbenbüren; Ladbergen; Laer; Legden; Lengerich; Lotte; Lüdinghausen; Metelen; Münster; Nordkirchen; Nordwalde; Nottuln; Ochtrup; Oelde; Olfen; Ostbevern; Recke; Reken; Rosendahl; Saerbeck; Sassenberg; Schöppingen; Senden; Sendenhorst; Stadtlohn; Steinfurt; Südlohn; Tecklenburg; Telgte; Vreden; Wadersloh; Warendorf; Westerkappeln; Wettringen
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