Strom

Jetzt wechseln: zu Ökostrom von Erenja

Sie möchten nicht nur Energie nutzen, sondern auch das Klima schützen? Kein Problem! Mit Ökostrom von Erenja aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Als Anbieter aus der Region sind wir immer in Ihrer Nähe und gern persönlich für Sie da. Zuverlässig und engagiert. Und falls Sie mal außerhalb unserer Geschäftszeiten Fragen haben: unser Chatbot ist 24 Stunden für Sie da, einfach klicken und Frage stellen.

Einfacher Wechsel

Sie bestellen online, den Rest machen wir. Nahtlos, kostenfrei, mit durchgehender Versorgung.

Ihre Vorteile

Faire Preise, starker Service, auf Wunsch persönliche Beratung: für Sie ein gutes Gefühl.

Großes grünes Plus

Europäische erneuerbare Energiequellen: Ihr Beitrag für eine umweltgerechte Zukunft.

Sie haben eine Frage zu unseren Produkten?

Kein Problem:  Unsere Energieberater helfen Ihnen gern.

Sie erreichen sie unter: 0209/730896-20

NEU: Der flexible Haushaltsstrom mit Börsenpreis
Ökostrom Flex

Mit unserem neuen Stromtarif profitieren Sie von den günstigen Preisen am Spotmarkt.

Öko Heizstrom

Mit unserem nachhaltigen Heizstrom-Tarif können Sie Ihre Speicherheizung oder Wärmepumpe mit Strom aus erneuerbaren Energien betreiben.

Öko Ladestrom

Mit unserem nachhaltigen Ladestrom-Tarif können Sie Ihre Wallbox mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen.

Strom sparen

Tipps zum Strom sparen – informieren Sie sich hier, wie einfach es sein kann.

Was ist Ökostrom?

Hier finden Sie alles Wichtige über unseren grünen Strom.

Steuern & Abgaben

Alles über staatlich veranlasste Kostenbestandteile erfahren Sie hier.

Stromversorgerwechsel einfach und bequem:

Alles was Sie wissen müssen.

Wie kann ich meinen Ökostrom-Vertrag abschließen?

Den Wechsel zu Ökostrom haben wir für Sie so einfach wie möglich gestaltet. Preis berechnen und Produkt auswählen. Sie werden zu unserem einfachen Formular weitergeleitet, wo Sie Ihre Daten eingeben und den Wechsel beantragen können. Wir kümmern uns um alles Weitere, einschließlich der Kündigung Ihres aktuellen Stromvertrags.

Verändert sich durch den Wechsel etwas an meiner Stromversorgung?

Die Umstellung auf Ökostrom erfolgt nahtlos, ohne Unterbrechung Ihrer Stromversorgung. Die einzige Veränderung, ist der Ursprung Ihres Stroms – zu erneuerbaren Energiequellen statt fossilen Brennstoffen.

Wie lange dauert der Wechselprozess?

Der Wechsel zu Ökostrom ist in wenigen Minuten beantragt. Die tatsächliche Umstellung erfolgt innerhalb von vier bis sechs Wochen, abhängig von Ihrer Kündigungsfrist beim aktuellen Anbieter. Wir informieren Sie natürlich über jeden Schritt im Prozess.

Sind mit dem Wechsel meines Stromversorgers zusätzliche Kosten verbunden?

Nein, der Wechsel zu Ökostrom ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für den Wechselprozess an. Ihr neuer Ökostrom-Tarif wird transparent dargestellt, sodass Sie genau wissen, was Sie zahlen

Kann ich wechseln, obwohl ich noch einen aktiven Vertrag habe?

Ja, Sie können Ihren Stromvertrag wechseln, auch wenn Sie noch einen aktiven Vertrag haben. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Überprüfen Sie die Laufzeit des aktuellen Vertrags und die Kündigungsfrist. Oftmals sind Stromverträge auf ein Jahr oder länger befristet und müssen mit einer bestimmten Frist gekündigt werden, die üblicherweise zwischen einem und drei Monaten liegt.

  2. Sonderkündigungsrecht: In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, z.B. bei Preiserhöhungen oder einem Umzug. Hierbei kann man Vertrag vorzeitig beenden.

  3. Wechselprozess: Der Wechsel des Stromanbieters ist in der Regel unkompliziert. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung des alten Vertrags und die gesamte Abwicklung.

100% Ökostrom - Stromverbrauch ganz ohne schlechtes Gewissen

Mit unserem Ökostrom tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei: Denn unsere Energie wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unseren grünen Strom.

Was ist Ökostrom?

Ökostrom wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen – derzeit vor allem aus Wasserkraftwerken und Windanlagen. Aber auch Strom aus Biomasse, Erdwärme und Sonnenenergie ist Ökostrom.

Kommt wirklich Ökostrom aus der Steckdose?

Alle Verbraucher – Sie auch – beziehen Strom aus demselben Stromnetz. Man kann Strom nicht gezielt lenken oder speichern. Wenn Sie zu Erenja-Ökostrom wechseln, bleibt der Strom aus Ihrer Steckdose physikalisch gleich, aber: Stellen Sie sich das Stromnetz als einen großen See vor. Die Stromproduzenten speisen den „Stromsee” mit Strom aus verschiedenen Energiequellen, zum Beispiel fossilen Energien (Braunkohle, Steinkohle und Erdöl) oder aber auch erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Solar und Windkraft.

Sie als Verbraucher sorgen für den Ablauf aus dem „Stromsee”, indem Sie zu Hause Strom verbrauchen. Je mehr Verbraucher sich für ökologisch erzeugten Strom entscheiden, desto mehr Ökostrom müssen die Stromerzeuger in diesen See einspeisen.

So wird die Stromversorgung insgesamt umweltfreundlicher – und Sie leisten aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz.

Woher kommt unser Ökostrom?

Erenja bietet ausschließlich Ökostrom an. Unsere grüne Energie kommt aus Europa und wird dort aus erneuerbaren Energien gewonnen. Unsere Lieferanten garantieren, dass genau die Menge Strom, die wir abnehmen, in das öffentliche Netz eingespeist wird, durch die Atom- und Kohlestrom verdrängt wird.

Dies ist durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt. Das sogenannte Herkunftsnachweisregister betreibt in Deutschland das Umweltbundesamt. Was es damit auf sich hat, ist in einem informativen Video anschaulich erklärt.

Mehr zum Thema Herkunftsnachweise erfahren Sie beim Umweltbundesamt.

Wie kommen schwankender Bedarf und nicht planbare Stromerzeugung überein?

Je mehr alternative Energiequellen genutzt werden, zum Beispiel Solar- oder Windkraftanlagen, desto weniger vorhersehbar wird die Stromerzeugung. Denn nicht immer, wenn wir Strom verbrauchen, scheint die Sonne oder weht der Wind. Dann kommen Pumpspeicher-Kraftwerke zum Einsatz: Sie können sowohl als Stromspeicher als auch als Stromerzeuger eingesetzt werden – je nachdem, was gerade benötigt wird.

Steht zum Beispiel nachts viel Strom aus Windkraftanlagen zur Verfügung, wird aber gerade nicht benötigt (weil ja alle schlafen), wird damit Wasser aus einem tiefer liegenden Speichersee in einen höher gelegenen gepumpt. Wird dann tagsüber mehr Strom verbraucht, als gerade erzeugt wird, kann innerhalb von wenigen Sekunden Wasser aus dem Speichersee in ein tieferliegendes Krafthaus abgelassen werden. Dort treibt der Wasserdruck eine Turbine an – und schon kann binnen weniger Minuten Strom ins Netz eingespeist werden. Und das ohne zusätzliche Belastungen für die Umwelt!

Stromkennzeichnung

Unsere Kund*innen sollen genau wissen, wie sich unser Strom zusammen­setzt – das schreibt auch das Energie­wirtschafts­gesetz vor. Die Strom­kenn­zeichnung zeigt auf, vieviel Prozent unserees Stroms aus welchen Quellen stammt. Die Kenn­zeich­nungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundes­durch­schnitt gegen­über­gestellt. Das erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung.

Zur Stromkennzeichnung

Symbolbild Stromkennzeichnung

Steuern und Abgaben auf Strom

Staatlich veranlasste Kostenbestandteile sollen Verhaltensweisen ändern oder dienen einem volkswirtschaftlichen Zweck. Hier erfahren Sie alles zu den fiskalischen Stromkosten.

KWK-G-Aufschlag (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) § 12 EnFG

Die im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelte KWKG-Umlage fördert die Energieerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen, die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Die Kosten dieser Förderung werden in der KWKG-Umlage auf alle Letztverbraucher umgewälzt.

Offshore-Haftungsumlage gemäß § 12 EnFG

Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Mit der Offshore-Umlage decken die Übertragungsnetzbetreiber die Kosten aus der Errichtung und aus dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen sowie die Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen.

Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.

Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage)

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können stromintensive Betriebe zur Entlastung eine Netzentgeltreduzierung beantragen. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für ihre Mehrkosten erhalten. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, den Verteilnetzbetreibern Mindereinnahmen durch ein verringertes Netzentgelt (§ 19 StromNEV) sowie die Mehrkosten für die Integration von EEG-Anlagen zu erstatten. Die resultierenden Kosten werden ab 2025 als „Aufschlag für besondere Netznutzung“ auf die Netzentgelte aller Letztverbraucher umgelegt.

 

2024

(ct/kWh netto)

2025

(ct/kWh netto)

Veränderung

(ct/kWh netto)

KWKG-Umlage

0,275

0,277

+ 0,002

Offshore-Umlage

0,656

0,816

+ 0,160

Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage)

0,643

1,558

+0,915

Summe

1,574

2,651

+ 1,077

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie wird vom Energieversorger für den Verbrauch bzw. die Entnahme von Strom aus dem Netz im deutschen Steuergebiet erhoben und an den Staat abgeführt.

Netznutzungsentgelte

Der Transport und die Verteilung von Energie zum Endverbraucher ist Aufgabe der Netzbetreiber. Diese erhalten dafür die sogenannten Netznutzungsentgelte, die durch die Bundesnetzagentur geprüft werden und von allen Netznutzern zu zahlen sind. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte des für Sie zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf dessen Internetseite. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen erstmalig in der Vertragsbestätigung und danach in den Jahresverbrauchsabrechnungen mit.

Hier versorgen wir Sie:

Jetzt auch deutschlandweit!

Mit jahrelanger Versorgungserfahrung in:

Prinzipalmarkt in Münster

Münsterland 

Ahaus; Altenberge; Anröchte; Ascheberg; Beelen; Billerbeck; Coesfeld; Drensteinfurt; Dülmen; Emsdetten; Ennigerloh; Erwitte; Everswinkel; Gescher; Greven; Gronau; Haltern am See; Havixbeck; Heek; Horstmar; Ibbenbüren; Ladbergen; Laer; Legden; Lengerich; Lotte; Lüdinghausen; Metelen; Münster; Nordkirchen; Nordwalde; Nottuln; Ochtrup; Oelde; Olfen; Ostbevern; Recke; Reken; Rosendahl; Saerbeck; Sassenberg; Schöppingen; Senden; Sendenhorst; Stadtlohn; Steinfurt; Südlohn; Tecklenburg; Telgte; Vreden; Wadersloh; Warendorf; Westerkappeln; Wettringen

Niederrhein

Alpen; Bedburg-Hau; Bocholt; Borken; Dinslaken; Duisburg; Emmerich; Geldern; Goch; Grefrath; Hamminkeln; Isselburg; Issum; Kamp-Lintfort; Kempen; Kerken; Kevelaer; Kleve; Kranenburg; Krefeld; Linnich; Meerbusch; Mettmann; Moers; Mülheim; Nettetal; Neukirchen-Vluyn; Neuss; Oberhausen; Raesfeld; Rees; Rhede; Rheinberg; Rheurdt; Schermbeck; Sonsbeck; Straelen; Uedem; Velen; Voerde; Wachtendonk; Weeze; Wesel; Willich; Xanten

Windmühle in Xanten
Burg Bad Bentheim

Niedersachsen

Alfhausen; Andervenne; Ankum; Bad Bentheim; Bad Iburg; Bad Laer; Bad Sassendorf; Badbergen; Bawinkel; Beesten; Belm; Berge; Bippen; Bersenbrück; Bramsche; Bückeburg; Diepenau; Eggermühlen; Emlichheim; Emsbüren; Engden; Esche; Estorf; Freren; Fürstenau; Geeste; Gehrde; Georgsdorf; Georgsmarienhütte; Gersten; Getelo; Glandorf; Gölenkamp; Handrup; Hasbergen; Hoogstede; Husum; Isterberg; Itterbeck; Kettenkamp; Laar; Landesbergen; Langen; Leese; Lingen; Linsburg; Lünne; Meerbeck; Melle; Merzen; Messingen; Neuenhaus; Neustadt; Nordhorn; Nortrup; Ohne; Osnabrück; Osterwald; Quendorf; Raddestorf; Rheine; Rieste; Ringe; Salzbergen; Samern; Schapen; Schüttorf; Spelle; Steyerberg; Stolzenau; Thuine; Twist; Uchte; Uelsen; Voltlage; Wagenfeld; Wallenhorst; Warmsen; Wettrup; Wiedensahl; Wielen; Wietmarschen; Wilsum

Ostwestfalen

Bad Oeynhausen; Bünde; Delbrück; Enger; Espelkamp; Halle; Herford; Herzebrock-Clarholz; Hiddenhausen; Hille; Hopsten; Hörstel; Hüllhorst; Kalletal; Kirchlengern; Lage; Langenberg; Lienen; Lippetal; Lippstadt; Löhne; Lübbecke; Mettingen; Minden; Möhnesee; Neuenkirchen; Petershagen; Porta Westfalica; Preußisch Oldendorf; Rahden; Rehburg-Loccum; Rheda-Wiedenbrück; Rietberg; Rödinghausen; Rüthen; Spenge; Stemwede; Verl; Vlotho; Warstein

Kaiser Wilhelm Denkmal in Porta Westfalica
Zeche Consol in Gelsenkirchen

Ruhrgebiet

Beckum; Bottrop; Castrop-Rauxel; Datteln; Dorsten; Gelsenkirchen; Gladbeck; Hagen; Herten; Lünen; Marl; Oer-Erkenschwick; Recklinghausen; Selm; Waltrop; Welver; Werne

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