Für Wohngebäude, mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als 5 Wohneinheiten muss das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (z. B. durch Modernisierung des Dachs und der Fenster), sonst erfolgt keine Ausstellung. Ist die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt?