Abschlagsberechnung Strom und Gas einfach erklärt

Erenja versorgt ihre Kund*innen verläss­lich mit 100-prozen­tigem Öko­strom und Klima­gas. Dafür bezahlen sie elf Mal im Jahr einen soge­nannten Abschlag. Nun fragen Sie sich vielleicht: Wie kommt dieser eigentlich zustande? Und warum sind es nur elf Abschläge, wo ein Jahr doch zwölf Monate hat? Und wann ist es klug, den Abschlag zwischen­zeitlich selbst anzu­passen? Wir geben Antworten.

Was ist der monatliche Abschlag?

Ein-Euro-Münze in Tortenstücken

Elf Mal im Jahr zahlen unsere Strom- und Gas-Kund*innen einen Betrag für die Energie, die sie von uns erhalten. Diese Abschlags­zahlungen sind vergleich­bar mit Teil­zahlungen oder auch Anzahlungen auf die bereits erfolgten Energie­lieferungen. Sie sorgen dafür, dass man mit der Jahres­verbrauchs­rechnung nicht alles auf einmal bezahlen muss.

Wie berechnet man einen Abschlag?

Laptop, Tabelle, Kugelschreiber, Rechner

Die Abschlags­höhe orientiert sich an dem zu erwartenden Energie­verbrauch des kommenden Jahres. Dieser wird auf Basis des Verbrauchs im vorherigen Abrechnungs­zeit­raum prognostiziert und mit den jeweils aktuell gültigen Strom- und Gas­preisen multipliziert. Hinzu kommt noch der Grund­preis für ein Jahr.

 

So lautet die Rechnung:

Voraussichtliche Jahreskosten = voraus­sichtlicher Jahres­verbrauch in Kilowatt­stunden (kWh) x Arbeitspreis + jährlicher Grundpreis

Wichtig zu wissen: Die voraus­berech­neten Jahres­kosten sind immer nur eine Annäherung an die Wirk­lichkeit aufgrund vorliegender Daten. Schluss­endlich kann der tatsächliche Verbrauch zum Beispiel durch Verände­rungen im Haus­halt oder jahres­zeitliche Einflüsse auch etwas höher oder niedriger ausfallen als im Vorjahr. Meistens passt die Berech­nung jedoch ziemlich genau.

Diese ange­nommenen Jahres­kosten dividiert Erenja dann durch elf – und heraus kommt der künftig monatlich zu zahlende Abschlag. Im End­effekt werden so die Energie­kosten gleich­mäßig auf die ersten elf Monate des Abrechnungs­jahres verteilt. Denn im zwölften Monat erhalten die Kund*innen ihre Jahres­rechnung. Hier werden ihre bereits bezahlten Abschläge mit ihrem tat­sächlichen Energie­verbrauch und den damit verbundenen Kosten verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge erstattet Erenja zurück. Lagen Energie­verbrauch und -kosten höher als die bisher geleisteten Abschläge, zahlen die Kund*innen nach.

Geht die Abschlags­berech­nung immer auf?

Mädchen rechnet an der Schultafel

Die Berechnung der elf Abschlags­zahlungen auf der Grund­lage des Vor­jahres­verbrauchs hat sich bewährt. Aber auch hier gilt, wie so oft: Aus­nahmen bestätigen die Regel. Ein ungewöhnlich langer und kalter Winter kann zu höheren Gas­verbräuchen führen, die durch die Abschläge nicht ganz gedeckt sind. Zu Abwei­chungen kann es auch kommen, wenn während des Abrechnungs­zeit­raums eine Preis­anpassung erfolgt. Denn dann werden die Abschläge in der Regel nicht angepasst und die entstandene Differenz wird erst über die Jahres­verbrauchs­abrechnung ausgeglichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich reguliert sind, verändert haben oder neu eingeführt werden. Nur wenn die Preis­anpassung sehr deutlich ausfällt, wie in der aktuellen Krise, in der sich der Ein­kaufs­preis am Energie­markt drastisch erhöht hat, wird auch ein neuer Abschlags­plan errechnet und verschickt.

Was ist der Vorteil, Strom und Gas über monat­liche Abschläge zu bezahlen?

Gaszähler mit Geldscheinen

Die angenommenen Jahres­kosten auf elf Abschläge zu verteilen, hat für die Kund*innen den Vorteil, dass ihre monatliche Belastung vergleichs­weise niedrig und zudem durch­weg kalkulierbar bleibt. Sie bezahlen elf Mal im Jahr den gleichen festen Betrag – unabhängig davon, wie viel Energie Sie im Abschlags­monat tatsächlich verbrauchen. Sonst müssten Gas-Kund*innen im Winter ganz viel Geld zurück­legen und im Sommer würden sie fast gar nichts zahlen. Kurzum: Mit den Abschlags­zahlungen ist sicher­gestellt, dass die Energie möglichst immer bezahlt werden kann.

Warum veran­schlagt Erenja elf Monats­abschläge im Jahr und nicht zwölf?

Frau hält einen Brief in der Hand

Ganz einfach: Wenn die Jahres­verbrauchs­schätzung von Erenja mit ihrem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt, dann haben die Kund*innen praktisch schon mit ihrem elften Abschlag ihren Strom- bzw. Gas­verbrauch für das laufende Jahr finanziert. Und das bedeutet wiederum: Ohne eine zusätzliche zwölfte Rate belastet eine eventuelle hohe Nach­zahlung auf der Jahres­verbrauchs­rechnung die Haus­halts­kasse nicht mehr ganz so sehr.

Wann erfolgt die neue Abschlags­berechnung für Strom und Gas?

Jedes Jahr wird der Monats­abschlag neu berechnet und in der Jahres­rechnung mit den entsprechenden Fällig­keits­terminen mitgeteilt. Dies ist der sogenannte Abschlags­plan. Zum Jahres­wechsel 2022/2023 erhielten viele Kund*innen nach ihrer Jahres­abrechnung einen neuen Abschlags­plan, um die diesmal höher ausgefallene Preis­anpassung abzubilden und so hohe Nach­zahlungen auf der nächsten Rechnung zu vermeiden.

Wann sollte man selbst eine An­pas­sung der Ab­schlags­za­hlung für Strom oder Gas vor­nehmen?

Kundin am Laptop im Onlineservice-Center

Manchmal ahnt man schon, dass man im laufenden Jahr deutlich mehr oder auch weniger Energie verbrauchen wird. Dann kann man im Kundenportal von Erenja, wenn man sich dort registriert hat, ganz unkom­pliziert den Monats­abschlag innerhalb einer gewissen Band­breite anpassen. Das kann beispiels­weise sinnvoll sein, wenn sich Familien­zuwachs eingestellt hat – oder auch, wenn ein Haus­halts­mitglied weggezogen ist. Der Austausch eines alten Elektro­geräts gegen ein neues energie­effizientes kann den Verbrauch ebenfalls senken. Regel­mäßiges Arbeiten im Home­office oder die Anschaffung neuer Unterhaltungs­elektronik kann ihn aber auch erhöhen.

Hier erfahren Sie, wie Sie sich für das Erenja-Kunden­portal registrieren und was das Kundenportal Ihnen über die Abschlags­anpassung hinaus noch so alles bietet.

Dezember-Abschlag für Gas übernimmt der Staat

Alle Infos zum neuen Entlastungs­paket der Bundes­regierung für Energie­kunden – von der staatlichen Einmal­zahlung im Dezember 2022 bis hin zur Strom- und Gaspreis­bremse ab März 2023 – finden Sie jetzt auf unseren Energie­markt-Sonderseiten.

Bildnachweis:

AdobeStock_56909288
AdobeStock_348799886
AdobeStock_513048709
AdobeStock_53007925
AdobeStock_87520603
AdobeStock_12751786
AdobeStock_170693743
AdobeStock_158666474
Sascha Kreklau
 

Mehr in dieser Kategorie

Bequem, sicher, schnell: das Kundenportal von Erenja

Wie man profitieren kann? Einfach auf der Startseite des Kundenportals registrieren und loslegen.

Jetzt lesen