Was ist der monatliche Abschlag?
Elf Mal im Jahr zahlen unsere Strom- und Gas-Kund*innen einen Betrag für die Energie, die sie von uns erhalten. Diese Abschlagszahlungen sind vergleichbar mit Teilzahlungen oder auch Anzahlungen auf die bereits erfolgten Energielieferungen. Sie sorgen dafür, dass man mit der Jahresverbrauchsrechnung nicht alles auf einmal bezahlen muss.
Wie berechnet man einen Abschlag?
Die Abschlagshöhe orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch des kommenden Jahres. Dieser wird auf Basis des Verbrauchs im vorherigen Abrechnungszeitraum prognostiziert und mit den jeweils aktuell gültigen Strom- und Gaspreisen multipliziert. Hinzu kommt noch der Grundpreis für ein Jahr.
So lautet die Rechnung:
Voraussichtliche Jahreskosten = voraussichtlicher Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) x Arbeitspreis + jährlicher Grundpreis
Wichtig zu wissen: Die vorausberechneten Jahreskosten sind immer nur eine Annäherung an die Wirklichkeit aufgrund vorliegender Daten. Schlussendlich kann der tatsächliche Verbrauch zum Beispiel durch Veränderungen im Haushalt oder jahreszeitliche Einflüsse auch etwas höher oder niedriger ausfallen als im Vorjahr. Meistens passt die Berechnung jedoch ziemlich genau.
Diese angenommenen Jahreskosten dividiert Erenja dann durch elf – und heraus kommt der künftig monatlich zu zahlende Abschlag. Im Endeffekt werden so die Energiekosten gleichmäßig auf die ersten elf Monate des Abrechnungsjahres verteilt. Denn im zwölften Monat erhalten die Kund*innen ihre Jahresrechnung. Hier werden ihre bereits bezahlten Abschläge mit ihrem tatsächlichen Energieverbrauch und den damit verbundenen Kosten verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge erstattet Erenja zurück. Lagen Energieverbrauch und -kosten höher als die bisher geleisteten Abschläge, zahlen die Kund*innen nach.
Geht die Abschlagsberechnung immer auf?
Die Berechnung der elf Abschlagszahlungen auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs hat sich bewährt. Aber auch hier gilt, wie so oft: Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein ungewöhnlich langer und kalter Winter kann zu höheren Gasverbräuchen führen, die durch die Abschläge nicht ganz gedeckt sind. Zu Abweichungen kann es auch kommen, wenn während des Abrechnungszeitraums eine Preisanpassung erfolgt. Denn dann werden die Abschläge in der Regel nicht angepasst und die entstandene Differenz wird erst über die Jahresverbrauchsabrechnung ausgeglichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich reguliert sind, verändert haben oder neu eingeführt werden. Nur wenn die Preisanpassung sehr deutlich ausfällt, wie in der aktuellen Krise, in der sich der Einkaufspreis am Energiemarkt drastisch erhöht hat, wird auch ein neuer Abschlagsplan errechnet und verschickt.
Was ist der Vorteil, Strom und Gas über monatliche Abschläge zu bezahlen?
Die angenommenen Jahreskosten auf elf Abschläge zu verteilen, hat für die Kund*innen den Vorteil, dass ihre monatliche Belastung vergleichsweise niedrig und zudem durchweg kalkulierbar bleibt. Sie bezahlen elf Mal im Jahr den gleichen festen Betrag – unabhängig davon, wie viel Energie Sie im Abschlagsmonat tatsächlich verbrauchen. Sonst müssten Gas-Kund*innen im Winter ganz viel Geld zurücklegen und im Sommer würden sie fast gar nichts zahlen. Kurzum: Mit den Abschlagszahlungen ist sichergestellt, dass die Energie möglichst immer bezahlt werden kann.
Warum veranschlagt Erenja elf Monatsabschläge im Jahr und nicht zwölf?
Ganz einfach: Wenn die Jahresverbrauchsschätzung von Erenja mit ihrem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt, dann haben die Kund*innen praktisch schon mit ihrem elften Abschlag ihren Strom- bzw. Gasverbrauch für das laufende Jahr finanziert. Und das bedeutet wiederum: Ohne eine zusätzliche zwölfte Rate belastet eine eventuelle hohe Nachzahlung auf der Jahresverbrauchsrechnung die Haushaltskasse nicht mehr ganz so sehr.
Wann erfolgt die neue Abschlagsberechnung für Strom und Gas?
Jedes Jahr wird der Monatsabschlag neu berechnet und in der Jahresrechnung mit den entsprechenden Fälligkeitsterminen mitgeteilt. Dies ist der sogenannte Abschlagsplan. Zum Jahreswechsel 2022/2023 erhielten viele Kund*innen nach ihrer Jahresabrechnung einen neuen Abschlagsplan, um die diesmal höher ausgefallene Preisanpassung abzubilden und so hohe Nachzahlungen auf der nächsten Rechnung zu vermeiden.
Wann sollte man selbst eine Anpassung der Abschlagszahlung für Strom oder Gas vornehmen?
Manchmal ahnt man schon, dass man im laufenden Jahr deutlich mehr oder auch weniger Energie verbrauchen wird. Dann kann man im Kundenportal von Erenja, wenn man sich dort registriert hat, ganz unkompliziert den Monatsabschlag innerhalb einer gewissen Bandbreite anpassen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich Familienzuwachs eingestellt hat – oder auch, wenn ein Haushaltsmitglied weggezogen ist. Der Austausch eines alten Elektrogeräts gegen ein neues energieeffizientes kann den Verbrauch ebenfalls senken. Regelmäßiges Arbeiten im Homeoffice oder die Anschaffung neuer Unterhaltungselektronik kann ihn aber auch erhöhen.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich für das Erenja-Kundenportal registrieren und was das Kundenportal Ihnen über die Abschlagsanpassung hinaus noch so alles bietet.
Dezember-Abschlag für Gas übernimmt der Staat
Alle Infos zum neuen Entlastungspaket der Bundesregierung für Energiekunden – von der staatlichen Einmalzahlung im Dezember 2022 bis hin zur Strom- und Gaspreisbremse ab März 2023 – finden Sie jetzt auf unseren Energiemarkt-Sonderseiten.
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Sascha Kreklau