Solaranlage für Balkon vom Discounter

Lohnt sich das?

Mit einer kleinen Solaranlage für den Balkon können Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen jetzt unkompliziert ihren eigenen Photovoltaikstrom produzieren – auch ohne größere Investitionen. Denn im Vergleich zu größeren Dachanlagen sind Balkonkraftwerke, die im Handel auch als Mini-PV, Plug-in PV oder Stecker-Solargerät bezeichnet werden, vergleichsweise preiswert zu haben.

Was kosten Solaranlagen für den Balkon?

Der Stecker-Solar-Simulator der Hoch­schule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin errechnet jährlichen Erträge, Kosten­ersparnis, Selbst­versorgungs­grad, Amor­tisations­zeit und mehr.

Günstige Komplettsets bekommen Sie etwa in Baumärkten oder im Einzelhandel schon ab etwa 600 Euro, teurere Anlagen können bis zu 1.200 Euro kosten. Experten gehen davon aus, dass Haushalte damit zehn bis 20 Prozent ihres Stroms selbst produzieren können. Wie viel Strom erzeugt wird, hängt von der Ausrichtung Ihres Balkons sowie von den jährlichen Sonnenstunden in Ihrer Region ab. Ist Ihr Balkon irgendwo zwischen südöstlich bis südwestlich ausgerichtet und die Montagestelle verschattungsfrei, können Sie im Winter wie im Sommer mit recht guten Erträgen rechnen.

Zwei Männer montieren ein Solar-Balkonkraftwerk
Ein außen angebrachtes Mini-Solarpanel
Stecker wird in Steckdose gesteckt

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Solar­module erzeugen Gleich­strom. Bei klassischen Dach­anlagen gibt es einen zentralen Wechsel­richter, der den Strom auf die übliche Netz­spannung von 230 Volt Wechsel­strom bringt. Die Balkon­module dagegen werden mit einem kleinen Modul­wechsel­richter geliefert, der integriert ist oder separat. Über ein Anschluss­kabel, das nur noch in die Steck­dose gesteckt wird (dazu später mehr), kann man den Strom dann ins eigene Haus­netz einspeisen und an anderen Steck­dosen in der Wohnung zeit­gleich nutzen. Dann zählt der Strom­zähler lang­samer, es wird weniger kosten­pflichtiger Netz­strom bezogen. 

Wie installiert man ein Steckersolar-Gerät?

Eine Balkon­solaranlagen können Sie auch ohne Vorkennt­nisse aufbauen und betreiben. Bringen Sie die Module am besten senk­recht an. Das senkt im Sommer die nicht genutzten Er­zeugungs­spitzen und erhöht dafür im Winter bei tieferem Sonnen­stand die nutz­baren Erträge. Bei der Befes­tigung der Anlage sollten Sie beachten, dass die Kon­struktion Wind, Sturm und Nieder­schlag Stand hält.

Braucht man eine Genehmigung?

Nein. Wichtig ist aber: Wenn Sie die Solar­module an der Balkon­brüstung oder der Fassade befes­tigen wollen, müssen Ihr Vermieter beziehungs­weise die Mit­eigen­tümer zugestimmt haben. Gehört das Haus einer Wohnungs­bau­gesellschaft, müssen Sie dort an­fragen.

Die Rechts­lage könnte sich bald ändern. Balkon­solar-Initia­tiven fordern die Auf­nahme von Stecker­solar­geräten in den Katalog „privile­gierter Maß­nahmen“. Dann würden Stecker­solar­anlagen zum Beispiel mit Lade­punkten für Elektro­autos gleich­gestellt, die schon heute jeder Bewohner eines Hauses verlangen und auf eigene Kosten instal­lieren lassen darf.

Wie groß sind Steckersolar-Geräte?

Üblicher­weise bestehen Balkon­solar­anlagen aus ein oder zwei Standard-Solar­modulen à 1 x 1,70 Meter. Beim Kauf Sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass die Module nicht über zwei Quadrat­meter groß sind – dann gilt eine andere Bau­verord­nung und die Instal­lation wird kompli­zierter. 

Gibt's eine Einspeise-
vergütung?

Photo­voltaik-Anlagen unter­liegen immer, auch als Mini-Version, dem Erneuer­bare-Ener­gien-Gesetz (EEG). Betreiber von Balkon­solar-Anlagen haben damit Anspruch auf eine Einspeise­vergütung – verzichten jedoch meist darauf.

Hand mit Geldscheinen im Bündel gerollt

Die ins Netz einge­speisten Strom­mengen sind so gering, dass die Einspeise­vergütung nur wenige Euro im Jahr ausmachen würde. Gleich­zeitig müssten Betreiber jährliche Gebühren für die Messung und Ab­rechnung entrichten. Wer auf die EEG-Vergütung verzichten will, kann das bei der An­meldung beim Netz­betreiber angeben.

Wie viel Leis­tung wird für Stecker­solar-Geräte em­pfohlen?

Die Module gibt es mit unter­schiedlichen Leistungen, meist zwischen 50 und 600 Watt­peak Spitzen­ausgangs­leistung (Wp). Je mehr Solar­strom Sie damit erzeu­gen möchten, desto größer sollte die Leistung der Module sein. Experten empfehlen eine Leistung zwischen 200 und 400 Wp. Die Aldi-Anlage hat 350 Wp. Die Module erzeugen damit eine satte Menge Strom und Sie vermeiden gleich­zeitig eine nicht lukra­tive Netz­ein­speisung.

Aktuell dürfen Balkon­kraft­werke nur mit einer Ein­speise­leistung von höchstens 600 Watt an den Haus­anschluss und damit ans Netz gehen. Achtung: Die Angabe bezieht sich nicht auf die Leistung der Module, die durchaus noch etwas höher sein kann, sondern auf die Wechsel­richter­ausgangs­leistung. Das heißt, dass der Wechsel­richter dem Strom­netz maximal 600 Watt zuführen darf. Hinter­grund ist die Absicherung des Haus­netzes, die bei 2,6 Ampere liegt. Um­gerechnet entspricht das etwa 600 Watt bei einer Spannung von 230 Volt. Die Bundes­regierung plant, diese Grenze auf 800 Watt anzuheben.

Welche Steckdose für Solaranlage am Balkon

Balkonkraftwerk: Wo gibt es Förderung in NRW?

In einigen Städten und Gemeinden von NRW werden Solar­anlagen für den Balkon gefördert, 2023 gehörten dazu zum Beispiel Bönen, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Rietberg und Voerde. Häufig sind die zur Verfügung stehenden Finanz­mittel für 2023 bereits aus­geschöpft. Ob es weiter geht, erfahren Sie auf der Home­page der jewei­ligen Kommunen.

übliche weiße Stecksode

Sie können ihren Solar­strom vom Balkon direkt in die Steck­dose ein­speisen. Welche Stecker­verbindung dafür die beste ist, das liegt der­zeit noch in einer juris­tischen Grau­zone. Der Elektro­technik-Verband VDE empfiehlt den speziellen Wieland-Stecker, womit ein Austausch der Dose durch einen Fach­betrieb erfolgen müsste. Kostenpunkt: um die 250 Euro. Damit die Solar­anlage für den Balkon popu­lärer wird, dul­det der VDE bis zu einer Ein­speise­leistung von maxi­mal 800 W (Watt) aber auch den gewöhn­lichen Schuko-Stecker. Nach einer Markt­studie der Berliner Hoch­schule für Technik und Wirtschaft hat sich der Schuko-Stecker für Mini-PV-Anlagen als Produkt­standard etabliert, weil er die einfachste und günstigste Lösung ist. Um Rechts­sicherheit zu schaffen will das Bundes­wirtschafts­ministerium die Standard­stecker über eine überarbeite Produkt­norm nun auch offiziell zu­lassen. 

Maximale Ge­samt­leistung für Balkon­kraftwerke ab 2024 höher

Aktuell dürfen Solar­anlagen für den Balkon nur bis zu einer maxi­malen Einspeise­leistung von bis zu 600 W (Watt) ohne Anmeldung beim Netz­betreiber ange­schlossen werden, doch vom kommenden Jahr an will die Bundes­regierung bis zu zwei Kilowatt (2.000 Watt) erlauben. Wichtig zu wissen: Die Angabe bezieht sich nicht auf die Leistung der Module selbst, die durchaus noch etwas höher liegen kann, sondern auf die Wechsel­richter­ausgangs­leistung. Das heißt, dass der Wechsel­richter des Balkon­kraft­werks dem Strom­netz maximal 600 Volt­ampere zuführen darf, was umge­rechnet bei einer Spannung von 230 V etwa 600 Watt entspricht. Ab 2024 werden voraus­sichtlich 800 Volt­ampere erlaubt sein. Bedenken Sie jedoch, dass Sie dann für den Betrieb Ihrer Balkon­anlage einen Wieland-Stecker und eine entsprechende Dose benötigen.

Sind Steckersolar-Geräte sicher?

Stecker­solar-Geräte sind sicher, die Technik ist aus­gereift. Eine Produkt­norm, nach der die Geräte geprüft und zerti­fiziert werden können, ist aller­dings noch in der Entwick­lung. Die Verbraucher­zentrale empfiehlt, sich bis zu deren Ver­öffentlichung beim Kauf zum Beispiel am Sicherheits­standard „PVplug“ der Deutsche Gesellschaft für Sonnen­energie (DGS) zu orientieren. Außer­dem sollten Besitzer auf den Steck­dosen-Anschluss achten: Mehrere Geräte über eine Mehr­fachsteck­dose zu koppeln, kann gefährl­ich werden. Deshalb sollte immer nur eine Stecker-Solar­anlage mit dem Haus­anschluss verbunden sein.

Fazit:

Sie werden sehen, furchtbar kompli­ziert ist das alles nicht. Auch, wenn Sie mit ihrer Balkon­anlage am Ende kaum Gewinn erzielen: Es macht Spaß, mit der Sonne seinen Strom zu erzeugen, und ein gutes Gewissen obendrein. Auch die Büro­kratie hält sich in Grenzen, denn Balkon­anlagen sind wie kleinere und mittlere PV-Dach­anlagen bis 30 Kilowatt steuer­frei. Sie müssen bei der Einkommen­steuer seit 2022 nicht mehr ange­geben werden. Und seit Januar 2023 entfällt beim Kauf eines Balkon­kraftwerks die Mehrwert­steuer von 19 Prozent.

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