CO2-Steuer: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter? Beide!
Eigentlich sollte der CO2-Preis Gebäudeeigentümer*innen Anreize geben, um auf klimaschonende Heizsysteme umzusteigen. Doch es gab ein Problem: Wer vermietet, konnte die CO2-Kosten vor 2023 einfach komplett weiterreichen. Es bestand zwar so ein Anreiz für die Mietparteien, sparsamer zu heizen, aber nicht für Vermietende, zu sanieren. Denn der Klimagewinn von energetischen Maßnahmen wie dem Einbau moderner Fenster, der Dämmung der Außenwände oder der Installation einer neuen Heizung ist deutlich höher.
Gesetz bringt beim CO2 Entlastung für Mieter
Mit dem „Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz“ (CO2KostAufG), das seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, wurde diese Ungerechtigkeit korrigiert. Der Name sagt es bereits: Der CO2-Preis wird nun zwischen Vermietenden und Mietparteien aufgeteilt. Ein Zehn-Stufen-Modell soll dabei für mehr Fairness und klimapolitische Lenkungswirkung sorgen:
So funktioniert die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Quelle: Bundesregierung
Wer vermietet, muss sich jetzt an der CO2-Abgabe beteiligen. Außer bei extrem emissionsarmen Gebäuden, die weniger als zwölf Kilogramm Kohlendioxid pro Jahr ausstoßen. Dort tragen die Bewohner*innen die wenigen CO2-Kosten allein. Solche Gebäude entsprechen mindestens dem Standard „Effizienzhaus 55“ – das sind energetisch optimierte Neu- oder Altbauten nach Sanierung.
Die CO2-Kosten für Vermietende steigen in Zehnerschritten mit dem CO2-Ausstoß ihrer Immobilie. Für Wohngebäude mit besonders hohen Treibhausgasemissionen je Quadratmeter müssen die Eigentümer*innen dann 95 Prozent der CO2-Kosten berappen. Je mehr Geld sie dort bereits in CO2-arme Heizsysteme oder eine gute Wärmedämmung – sprich in die Voraussetzungen für einen sinkende Heizenergieverbrauch – gesteckt haben, desto stärker werden die Mieter*innen in die Pflicht genommen, ihren Beitrag durch klimabewusstes Heizen zu leisten.
Wo muss der CO2-Preis gezahlt werden?
Das Zehn-Stufen-Modell gilt für alle Wohngebäude, inklusive Wohn-, Alten- und Pflegeheime, sowie für Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen sowohl Menschen leben als auch arbeiten. Manchmal hindern Vorgaben wie Denkmal- oder Milieuschutz die Eigentümer*innen daran, zu sanieren. Ihr Anteil als Vermieter an den CO2-Kosten wird dann halbiert oder entfällt ganz. Für reine Gewerbeimmobilien gibt es eine Pauschalregelung: Mietparteien und Vermietende teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte. 2025 soll auch hier ein Stufenmodell in Kraft treten. Außerdem müssen seit 2023 auch Fernwärmekunden einen anteiligen CO2-Preis bezahlen, wenn fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen, um die Wärme zu erzeugen.
Wer ermittelt die CO2-Abgabe?
Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz gilt automatisch für alle Mietverträge über Gebäude, die mit fossilen Brennstoffen heizen – und zwar bereits für die Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023. Das bedeutet: Wer vermietet, muss sich seit 2023 an den Kosten beteiligen. Vermietende müssen in der Heizkostenabrechnung den CO2-Betrag inklusive eigenem Anteil ausweisen. Machen sie das nicht, dürfen die Mieter*innen den gesamten auf sie entfallenden Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen.
Wenn Mieter*innen direkt mit einem Gasversorger einen individuellen Liefervertrag abgeschlossen haben, müssen sie selbst aktiv werden: Sie müssen die CO2-Kosten berechnen sowie die anteilige Höhe ermitteln und dem Vermieter schriftlich mitteilen. Und zwar innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Lieferung gegenüber dem Mieter abgerechnet hat.
Woher weiß ich, wie viel CO2 meine Wohnung oder mein Haus verbraucht?
Dazu reicht es, die Rechnung Ihres Lieferanten, der das Haus oder die Wohnung mit Brennstoffen versorgt, zur Hand zu nehmen – zum Beispiel Erenja. Als Gasversorger sind wir verpflichtet, alle wichtigen Informationen anzugeben: den Emissionsfaktor, der zum Lieferzeitpunkt gilt, die Menge des Brennstoffs, der geliefert oder zur Wärmeerzeugung eingesetzt wurde, den Anteil der CO2-Kosten und die ausgestoßene Menge CO2.
CO2-Preis berechnen lassen
Für die Aufteilung der CO2-Kosten stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vermietern und Mietern ein CO2-Rechentool zur Verfügung.
Bildnachweis:
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