Heizungsgesetz: Alles zu den staatlichen Förderungen

Im September vom Kabinett beschlossen, tritt das neue Heizungs­gesetz bereits Anfang 2024 in Kraft. Wir liefern Ihnen alle wichtigen Fakten dazu und zeigen Ihnen, mit welchen Förderungen Sie beim Umstieg auf eine klima­freundliche Heizung rechnen können. 

Aktenordner beschriftet mit Anträge und Fördermittel

Aktuell heizt in den rund 41 Millionen Haus­halten in Deutsch­land knapp jeder zweite Haus­halt mit Erdgas und ein Viertel mit Heizöl. Viel zu viele, um unsere Klima­ziele zu erreichen und uns unabhängiger von Importen fossiler Energie zu machen. Ab dem 1. Januar 2024 soll das Gebäude­energie­gesetz 2024 die Energie­wende im Wärme­bereich einläuten: Der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen wird dann verpflichtend. Bis spätestens 2045 sollen keine fossilen Energie­träger im Gebäude­bereich mehr zum Einsatz kommen und alle Heizungen vollständig mit erneuer­baren Energien betrieben werden.

Gebäudeenergiegesetz 2024: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Dürfen Bauherren jetzt noch eine Gas­heizung einbauen lassen? Muss ich meine bestehende Gas­heizung 2024 rauswerfen? Was passiert, wenn die alte Heizung kaputt ist? Welche Optionen gibt es, um auf 65 Prozent nach­haltige Energien zu kommen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum novellierten Gebäude­energiegesetz finden Sie hier im Erenja-Magazin.

Symbolik für das Gebäudeenergiegesetz

Welche Förderung gibt es bei einem Heizungs­wechsel?

Pelletheizung
Solardach auf einem Einfamilienhaus
Wärmepumpe neben einer Hauswand

Sollten Sie Ihre Erdgas- oder Ölheizung endgültig austauschen müssen oder vorzeitig auf klima­freundliche Technik umsteigen wollen, dann winken Ihnen attraktive Förderungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzel­maß­nahmen (BEG EM) unterstützt ab 2024 alle Maß­nahmen rund um den Einbau eines klima­freundlichen Heiz­systems – und zwar entweder über einen Zuschuss oder mit einem zins­günstigen Kredit. Dabei gilt: Wer eine neue Heizung einbauen lässt, kann mit einer Grund­förderung von 30 Prozent der Kosten rechnen. Wer sein altes fossiles Heiz­system abschafft, bekommt bis ein­schließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindig­keits­bonus von 20 Prozent. Abhängig von ihrem Ein­kommen erhalten Haus­halte mit einem zu versteuernden Ei­kommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Gut zu wissen: Alle Boni sind mit­einander kombi­nierbar, aller­dings darf die Förderung 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Eine Energieberatung hilft

Älteres Paar lässt sich beraten und guckt nachdenklich

Außerdem gibt es Unterstützung für eine Energieberatung über die Bundes­förderung Energie­beratung Wohn­gebäude (EBW). Wo Sie einen Beratenden in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Welche Heizung die Richtige ist, hängt von vielen unter­schiedlichen Kriterien ab. Dazu gehören zum Beispiel Lage des Grund­stücks, der Zustand des Gebäudes, vorhandene Anschluss­möglichkeiten, Investitions- und Betriebs­kosten und persönliche Präferenzen. Bei Fragen zum Heizungs­tausch helfen Gebäude­energie­berater*innen weiter. Sie nehmen die vorhandene Heiz­technik vor Ort unter die Lupe und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.

Schild Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor Gebäude

Alle Bundesförderungen auf einen Blick

  • 30 % Grundförderung
    Diese Förderung gibt es für alle, die auf erneuer­bares Heizen umsteigen. Einer­seits ist das gut fürs Klima, anderer­seits bleiben Ihre Betriebs­kosten Ihrer neuen Heiz­anlage im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen stabiler.
  • + 30 % einkommensabhängiger Bonus
    Dieser Bonus winkt selbst­nutzenden Eigentümer­innen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Gesamt­einkommen, das unter 40.000 Euro pro Jahr liegt.
  • + 20 % Geschwindigkeitsbonus
    Wer frühzeitig auf nach­haltiges Heizen setzt und seine alte Heizung aus dem Keller verbannt, gewährt die Bundes­regierung bis Ende 2028 den sogenannten Geschwindig­keits­bonus. Dieser gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Öl-, Kohle- oder Nacht­speicher-Heizung ersetzen oder Ihre Erdgas­heizung austauschen, wenn sie mindestens 20 Jahre alt ist.
  • = bis 70 Prozent Gesamtförderung
    Alle genannten Boni lassen sich miteinander kombinieren. Die Gesamt­förderung darf sich dabei auf bis zu 70 Prozent summieren.

Schutz für Mieter*innen

Mit der Deckelung der Kosten für den Heizungs­tausch auf 50 Cent pro Quadrat­meter und Monat profitieren auch Mieterinnen und Mieter vom Umstieg auf klima­freundliche Heiz­systeme.

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