Welche Förderung gibt es bei einem Heizungswechsel?
Sollten Sie Ihre Erdgas- oder Ölheizung endgültig austauschen müssen oder vorzeitig auf klimafreundliche Technik umsteigen wollen, dann winken Ihnen attraktive Förderungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt ab 2024 alle Maßnahmen rund um den Einbau eines klimafreundlichen Heizsystems – und zwar entweder über einen Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit. Dabei gilt: Wer eine neue Heizung einbauen lässt, kann mit einer Grundförderung von 30 Prozent der Kosten rechnen. Wer sein altes fossiles Heizsystem abschafft, bekommt bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Abhängig von ihrem Einkommen erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Eikommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Gut zu wissen: Alle Boni sind miteinander kombinierbar, allerdings darf die Förderung 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Eine Energieberatung hilft
Außerdem gibt es Unterstützung für eine Energieberatung über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW). Wo Sie einen Beratenden in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Welche Heizung die Richtige ist, hängt von vielen unterschiedlichen Kriterien ab. Dazu gehören zum Beispiel Lage des Grundstücks, der Zustand des Gebäudes, vorhandene Anschlussmöglichkeiten, Investitions- und Betriebskosten und persönliche Präferenzen. Bei Fragen zum Heizungstausch helfen Gebäudeenergieberater*innen weiter. Sie nehmen die vorhandene Heiztechnik vor Ort unter die Lupe und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.
Alle Bundesförderungen auf einen Blick
- 30 % Grundförderung
Diese Förderung gibt es für alle, die auf erneuerbares Heizen umsteigen. Einerseits ist das gut fürs Klima, andererseits bleiben Ihre Betriebskosten Ihrer neuen Heizanlage im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen stabiler. - + 30 % einkommensabhängiger Bonus
Dieser Bonus winkt selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen, das unter 40.000 Euro pro Jahr liegt. - + 20 % Geschwindigkeitsbonus
Wer frühzeitig auf nachhaltiges Heizen setzt und seine alte Heizung aus dem Keller verbannt, gewährt die Bundesregierung bis Ende 2028 den sogenannten Geschwindigkeitsbonus. Dieser gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizung ersetzen oder Ihre Erdgasheizung austauschen, wenn sie mindestens 20 Jahre alt ist. - = bis 70 Prozent Gesamtförderung
Alle genannten Boni lassen sich miteinander kombinieren. Die Gesamtförderung darf sich dabei auf bis zu 70 Prozent summieren.
Schutz für Mieter*innen
Mit der Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat profitieren auch Mieterinnen und Mieter vom Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
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