So funktioniert die Grund­versorgung mit Strom und Gas

Strom und Gas für unseren Haushalt zählen in Deutschland zur Grund­versorgung. Das ist den meisten unter Ihnen vermut­lich geläufig. Aber wissen Sie, wer Ihr Grund­versorger ist oder wie man das heraus­findet? Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, was es mit der Grund­versorgung sowie den oft zitierten all­gemeinen Bedingungen und Preisen auf sich hat.

Was versteht man unter Grund­ver­sor­gung?

Strommast

Die Grund­ver­sorgung mit Energie ist die gesetzlich geregelte Ver­sorgung der Haus­halts­kund*innen mit Strom oder Gas zu einem angemessenen Preis. In Deutsch­land setzt sich der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge dafür ein, dass überall, auch in sogenannten "benachteiligten Gebieten", die benötigte Infrastruktur bereitsteht.


Grundversorgung mit Strom und Gas


Unter der Grund­versorgung versteht man die Stromlieferung in der Nieder­spannung – und die Erdgaslieferung im Niederdruck durch den Grundversorger. Hierbei gelten die all­gemeinen Be­dingungen und Preise. Alle Haushaltskunden in Deutsch­land haben Anspruch auf diese Grund­versorgung.

Gesetzliche Grundlage ist das  Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Es soll sicher­stellen, dass in Deutsch­land die Ver­sor­gung mit Strom und Gas sicher, leitungs­gebunden, verbraucher­freund­lich, zu angemessenen Preisen, effizient und auch umwelt­ver­träg­lich ist. Besonders der letzte Punkt wird im EnWG durch die Unter­stüt­zung erneuerbarer Energien gewähr­leistet. Das EnWG sorgt seit 1998 dafür, dass Verbraucher*innen unab­hängig vom eigenen Standort/Wohnort ihren Energie­versorger frei wählen können.

Wer ist mein Grundversorger?

Erenja ist in mehreren Orten im Ver­sor­gungs­gebiet Grund­ver­sor­ger für Klimagas und be­liefert Verbraucher*innen nach den gesetz­lichen Bestim­mungen. Welche Orte das sind, können Sie hier nach­lesen.

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet (das heißt in einer Gemeinde oder Stadt) den Großteil der Haus­halts­kund*innen mit Strom oder Gas versorgt.  Er ist dazu ver­pflichtet, den Kund*innen zu den veröffent­lichten all­gemeinen Bedingungen und Preisen Energie in die Wohnung oder das Haus zu liefern. Und wer ist nun Ihr Grundversorger? Gehen wir gemeinsam auf die Suche:

 

Ihren Grundversorger können Sie bei Ihrem örtlichen Netz­betreiber erfragen. Den wiederum können Sie unter den folgenden Links sowohl für Strom als auch für Gas mithilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung ermitteln. Alle Betreiber von Energie­ver­sor­gungs­netzen der allgemeinen Ver­sorgung sind seit Juli 2006 ver­pflichtet fest­zu­legen, welches Energie­ver­sor­gungs­unter­nehmen in einem Netz­gebiet die meisten Haus­halts­kund*innen mit Strom oder Gas be­liefert und daher den Grund­versorger darstellt. Diese Ent­schei­dung muss für alle Menschen sichtbar sein: Der Name des Grund­ver­sorgers wird nicht nur der zu­ständigen Behörde mitgeteilt, sondern auch im Internet veröffentlicht.

Die allgemeinen Bedingungen und Preise

Erenja ist für Sie der Energielieferant Ihrer Wahl, wenn Sie sich für unseren Ökostrom oder unser Klimagas entscheiden. Das hat das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht: Sie dürfen sich als Verbraucher*in für die Energie entscheiden, die zu Ihnen passt.

Rechtliches zum Thema Grundversorgung mit Erdgas und Strom

Zu den sogenannten all­gemeinen Be­dingungen der Grund­ver­sor­gung beliefert der Grund­ver­sor­ger Haus­halts­kund*innen mit Gas oder Strom. Diese Be­dingungen sind in Deutsch­land gesetz­lich gere­gelt: Die StromGVV (Strom­grund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung) und die GasGVV (Gas­grund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung) halten im Rahmen des Grund­ver­sor­gungs­ver­trages fest, welche Art der Ver­sor­gung geboten wird und in welchem Umfang. Die Auf­gaben und Rechte des Grund­ver­sor­gers sind ebenso in den Ver­ord­nungen auf­ge­führt wie die der Kund*innen. Auch die Art und Weise, wie die Ab­rech­nung der Strom- oder Gas­lie­fe­rung erfolgt, legen die Ver­ord­nungen fest: Zu welchen Preisen und in welchen Ab­stän­den wird ab­ge­rech­net? Wie hoch ist der feste Grund­preis und der ver­brauchs­abhängige Arbeits­preis? Und auch, wie der Grund­ver­sor­gungs­ver­trag beendet werden kann, ist hier festgeschrieben.

 

Wenn sich etwas an den Bedingungen und Preisen der Grund­ver­sor­gung ändert, gibt der Ver­sor­ger dies zunächst öffent­lich bekannt. Zwischen der öffent­lichen Bekannt­gabe und den wirk­samen Ände­rungen müssen mindes­tens sechs Wochen Ab­stand liegen. Zeitgleich erhalten Sie als Ver­braucher*in in der Grund­ver­sor­gung einen Brief und können alles rund um die Ände­rungen auf der Web­seite des Ver­sor­gers nach­lesen.


Was besagen die ergänzenden Bedingungen?

 

Neben diesen all­gemeinen Be­dingungen und Preisen hat der Grund­versor­ger die Möglich­keit, ergänzende Be­dingungen in einem eng begrenztem Umfang fest­zu­legen. Hier kann der Versorger beispiels­weise angeben, wann und wie der Verbrauch ab­ge­lesen wird, wann Abschlags­zahlungen fällig sind, welche Zahlungs­weisen möglich sind oder wie die Zahlungs­modali­täten bei Zahlungs­verzug für die Kund*innen aus­sehen. Genau wie bei den all­gemeinen Be­dingungen auch, ist der Grund­ver­sorger ver­pflich­tet, seine ergänzenden Be­dingungen öffent­lich zu machen, zum Bei­spiel auf seiner Web­seite, in einer lokalen Tages­zeitung oder dem Amtsblatt der betroffenen Kommunen. Erenja bietet Ihnen Preisblätter und die Gasgrundversorgungsverordnung zum Download an.
Welche Arten der Energieversorgung in Deutschland neben der Grundversorgung noch existieren, hat die Bundesnetzagentur übersicht­lich zusammen­gefasst.

Gut zu wis­sen: Wie kom­me ich als Ver­brau­cher*in in die Grund­ver­sor­gung?

Umzug und in der Wohnung ist Dank der Grundversorgung direkt Strom

Viele Menschen, die beispiels­weise gerade in ihre erste eigene Woh­nung ziehen, fragen sich: Wer liefert mir eigent­lich Strom und auch Gas zum Heizen in die Wohnung, wenn ich bisher noch gar keinen Vertrag ab­ge­schlossen habe? Schon vor dem Umzug leuchtet die Glüh­birne, wenn man den Licht­schalter drückt – woher stammt der Strom? Genau hier kommt der Grund­ver­sorger ins Spiel. Sobald Energie ab­ge­rufen wird – also in unserem Beispiel Strom – kommt automatisch ein Energie­liefer­vertrag mit dem Grund­ver­sor­ger zustande, sodass man in der Regel nicht im Dunklen sitzt.

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