Was versteht man unter Grundversorgung?
Die Grundversorgung mit Energie ist die gesetzlich geregelte Versorgung der Haushaltskund*innen mit Strom oder Gas zu einem angemessenen Preis. In Deutschland setzt sich der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge dafür ein, dass überall, auch in sogenannten "benachteiligten Gebieten", die benötigte Infrastruktur bereitsteht.
Grundversorgung mit Strom und Gas
Unter der Grundversorgung versteht man die Stromlieferung in der Niederspannung – und die Erdgaslieferung im Niederdruck durch den Grundversorger. Hierbei gelten die allgemeinen Bedingungen und Preise. Alle Haushaltskunden in Deutschland haben Anspruch auf diese Grundversorgung.
Gesetzliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Es soll sicherstellen, dass in Deutschland die Versorgung mit Strom und Gas sicher, leitungsgebunden, verbraucherfreundlich, zu angemessenen Preisen, effizient und auch umweltverträglich ist. Besonders der letzte Punkt wird im EnWG durch die Unterstützung erneuerbarer Energien gewährleistet. Das EnWG sorgt seit 1998 dafür, dass Verbraucher*innen unabhängig vom eigenen Standort/Wohnort ihren Energieversorger frei wählen können.
Wer ist mein Grundversorger?
Erenja ist in mehreren Orten im Versorgungsgebiet Grundversorger für Klimagas und beliefert Verbraucher*innen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Welche Orte das sind, können Sie hier nachlesen.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet (das heißt in einer Gemeinde oder Stadt) den Großteil der Haushaltskund*innen mit Strom oder Gas versorgt. Er ist dazu verpflichtet, den Kund*innen zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen Energie in die Wohnung oder das Haus zu liefern. Und wer ist nun Ihr Grundversorger? Gehen wir gemeinsam auf die Suche:
Ihren Grundversorger können Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen. Den wiederum können Sie unter den folgenden Links sowohl für Strom als auch für Gas mithilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung ermitteln. Alle Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind seit Juli 2006 verpflichtet festzulegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskund*innen mit Strom oder Gas beliefert und daher den Grundversorger darstellt. Diese Entscheidung muss für alle Menschen sichtbar sein: Der Name des Grundversorgers wird nicht nur der zuständigen Behörde mitgeteilt, sondern auch im Internet veröffentlicht.
Die allgemeinen Bedingungen und Preise
Erenja ist für Sie der Energielieferant Ihrer Wahl, wenn Sie sich für unseren Ökostrom oder unser Klimagas entscheiden. Das hat das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht: Sie dürfen sich als Verbraucher*in für die Energie entscheiden, die zu Ihnen passt.
Zu den sogenannten allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung beliefert der Grundversorger Haushaltskund*innen mit Gas oder Strom. Diese Bedingungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt: Die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) und die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) halten im Rahmen des Grundversorgungsvertrages fest, welche Art der Versorgung geboten wird und in welchem Umfang. Die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers sind ebenso in den Verordnungen aufgeführt wie die der Kund*innen. Auch die Art und Weise, wie die Abrechnung der Strom- oder Gaslieferung erfolgt, legen die Verordnungen fest: Zu welchen Preisen und in welchen Abständen wird abgerechnet? Wie hoch ist der feste Grundpreis und der verbrauchsabhängige Arbeitspreis? Und auch, wie der Grundversorgungsvertrag beendet werden kann, ist hier festgeschrieben.
Wenn sich etwas an den Bedingungen und Preisen der Grundversorgung ändert, gibt der Versorger dies zunächst öffentlich bekannt. Zwischen der öffentlichen Bekanntgabe und den wirksamen Änderungen müssen mindestens sechs Wochen Abstand liegen. Zeitgleich erhalten Sie als Verbraucher*in in der Grundversorgung einen Brief und können alles rund um die Änderungen auf der Webseite des Versorgers nachlesen.
Was besagen die ergänzenden Bedingungen?
Neben diesen allgemeinen Bedingungen und Preisen hat der Grundversorger die Möglichkeit, ergänzende Bedingungen in einem eng begrenztem Umfang festzulegen. Hier kann der Versorger beispielsweise angeben, wann und wie der Verbrauch abgelesen wird, wann Abschlagszahlungen fällig sind, welche Zahlungsweisen möglich sind oder wie die Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug für die Kund*innen aussehen. Genau wie bei den allgemeinen Bedingungen auch, ist der Grundversorger verpflichtet, seine ergänzenden Bedingungen öffentlich zu machen, zum Beispiel auf seiner Webseite, in einer lokalen Tageszeitung oder dem Amtsblatt der betroffenen Kommunen. Erenja bietet Ihnen Preisblätter und die Gasgrundversorgungsverordnung zum Download an.
Welche Arten der Energieversorgung in Deutschland neben der Grundversorgung noch existieren, hat die Bundesnetzagentur übersichtlich zusammengefasst.
Gut zu wissen: Wie komme ich als Verbraucher*in in die Grundversorgung?
Viele Menschen, die beispielsweise gerade in ihre erste eigene Wohnung ziehen, fragen sich: Wer liefert mir eigentlich Strom und auch Gas zum Heizen in die Wohnung, wenn ich bisher noch gar keinen Vertrag abgeschlossen habe? Schon vor dem Umzug leuchtet die Glühbirne, wenn man den Lichtschalter drückt – woher stammt der Strom? Genau hier kommt der Grundversorger ins Spiel. Sobald Energie abgerufen wird – also in unserem Beispiel Strom – kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande, sodass man in der Regel nicht im Dunklen sitzt.
Bildrechte:
AdobeStock_297025399
AdobeStock_283869946
AdobeStock_226506870
AdobeStock_187302074