Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Jeder Bewohner einer Immobilie hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Energie. So ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an das Licht anschalten, die Heizung aufdrehen, mit warmem Wasser duschen und auf dem Gasherd kochen können. Grundversorger ist jener Energieversorger, der in dem jeweiligen Ort die Mehrzahl an Haushaltskunden versorgt.
Erenja ist in den Orten Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Diepenau, Geldern-Lüllingen, Hamminkeln, Havixbeck, Hille, Horstmar, Hüllhorst, Isselburg, Issum, Kevelaer, Laer, Leese, Linnich, Löhne, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Petershagen, Raddestorf, Rehburg-Loccum, Rheinberg, Rheurdt, Saerbeck, Schermbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Straelen, Stolzenau, Uchte, Uedem, Voerde, Warmsen, Weeze und Xanten Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.
Sobald Sie Erdgas verbrauchen und keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger in der Grund- oder Ersatzversorgung zustande. Basis hierfür ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Wie unterscheiden sich Grund- und Ersatzversorgung?
Immer wenn Sie in Ihrem Haus/ Ihrer Wohnung erstmalig mit Gas versorgt werden oder Ihr bestehender Vertrag gekündigt wurde, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung und werden über diese mit Erdgas versorgt.
Die Ersatzversorgung ist eine "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt, aber auch ganz schnell gehandelt werden kann.
Die gute Nachricht: Sie haben das Recht, jederzeit selbst in einen anderen Tarif zu wechseln. Entdecken Sie das Erdgas-Angebot von Erenja und werden Sie Tarifkunde bei uns.
Fakten zur Erdgas-Grundversorgung
Fakten zur Erdgas-Ersatzversorgung
Weiterführende Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Erenja ist derzeit in verschiedenen Orten Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG und ist für die Netzgebiete, in denen sie als Grundversorger tätig ist, seit dem 08.11.2006 verpflichtet, Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbraucherinnen und -verbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391).
Die GasGVV gilt auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbraucherinnen und -verbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck. Darüber hinaus geben wir bekannt, dass mit Wirkung zum 01.02.2007 für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden (§ 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG), die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, ebenfalls die GasGVV gilt.
Zusätzlich zur GasGVV gelten unsere Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise.
Über die GasGVV, die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung und die Allgemeinen Preise der Erenja können Sie sich hier näher informieren.
Anwendungsvereinbarung
Sie werden im Rahmen der Grundversorgung von uns mit Erdgas beliefert und stehen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kurz vor einer Unterbrechung der Gasversorgung? Das muss nicht sein. Sie können von uns ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung erhalten.
Eine Abwendungsvereinbarung ist dazu da, dass Sie weiterhin mit Energie versorgt werden können, sich aber dazu verpflichten, Vorauszahlungen oder Abschläge und zusätzliche Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen. So verhindern Sie die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung und können hohe Folgekosten einsparen.
Laden Sie hier unser Musterdokument herunter.
Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden
Seit 01. Juli 2022 gibt es getrennte Preisblätter für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden. Die Preisblätter finden Sie im Geschäftskundenbereich dieser Webseite.
Störung in der Gasversorgung melden
Sie haben eine Störung in der Gasversorgung bemerkt? Melden Sie das unbedingt und unverzüglich Ihrem Netzbetreiber.
- Versorgungsgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH: Hier finden Sie die richtige Telefonnummer
- Notfall oder unbekannter Netzbetreiber: Wenden Sie sich bitte an die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) in Ihrem Ort