Kein Haus, kein eigener Parkplatz – wie lade ich da mein E-Auto?
Privaten Hausbesitzerinnen Hausbesitzer mit eigenem Stellplatz und Stromanschluss in der Garage hatte der Bund das E-Auto mit einer Wallboxförderung besonders schmackhaft gemacht – der Topf ist nun aber leer. Denn bis zu 85 Prozent der Ladevorgänge werden in den kommenden Jahren zu Hause oder beim Arbeitgeber stattfinden, prognostiziert eine Studie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.
Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Mehrparteienhäusern wohnen, haben es da deutlich schwerer. Zum Laden sind sie auf die noch wenigen öffentlichen Stromtankstellen angewiesen. Doch der Gesetzgeber hat nun auch ihnen den Weg zur eigenen Wallbox geebnet.
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Zu mehr privaten Lademöglichkeiten dürfte auch das seit März 2021 geltende Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz führen. Es sieht unter anderem vor, dass bei Neubauten und größeren Modernisierungen unter den Stellplätzen gleich Leerrohre verlegt werden. Damit wird eine Nachrüstung sehr einfach. Kabel, die für den Anschluss von Ladepunkten benötigt würden, lassen sich unkompliziert einziehen.
Hält der Hausanschluss mehrere gleichzeitig tankende E-Fahrzeuge aus?
Eine berechtigte Frage, denn die Leitungskapazität bei Mehrparteienhäusern könnte – je nach Voraussetzung - schon mit zwei gleichzeitig ladenden E-Autos überfordert sein. Hier braucht man dann intelligente Wallboxen mit Lastmanagement-System.
Bei Wallboxen mit Lastmanagement-System..
wird die gerade verfügbare Anschlussleistung mittels Software auf die angeschlossenen Autos verteilt. Sollte diese nicht ausreichen, unterbricht die Wallbox das Laden – so lange, bis wieder genügend Leistung da ist. Das Lastmanagement erkennt auch, ob eines der Autos den Ladevorgang schon beendet hat und überlässt die freigewordene Leistung dann einem anderen. Über eine Kommunikations-Schnittstelle stellen intelligente Wallboxen außerdem die exakte Abrechnung pro Stellplatz sicher und bieten die Möglichkeit zur Freischaltung der Wallbox per App oder Chipkarte. Schließlich wünschen die Wallbox-Eigentümer sich keine unbefugten Mitnutzer.