Bald überall zu finden
Der „Smart Meter Rollout“ nimmt auch in Deutschland an Fahrt auf. Bis 2032 sollen alle Haushalte mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet werden. In der Regel geschieht das beim nächsten anstehenden Zählerwechsel. Wir erklären Ihnen, was es mit dem digitalen Stromzähler auf sich hat und was die Umstellung konkret für Sie bedeutet.
Unterschied digitale Stromzähler und Smart Meter
Bei den neuen Geräten wird danach unterschieden, ob zusätzlich eine Kommunikations-Einheit – das sogenannte Gateway – verbaut ist oder nicht.Die meisten Haushalte erhalten eine moderne Messeinrichtung, kurz mME. Sie besteht aus einem elektronischen Messwerk sowie einer digitalen Anzeige. Und sie kann mehr, als nur den Zählerstand anzeigen; sie misst auch die aktuelle Leistung aller Geräte, die gerade eingeschaltet sind. Zudem speichert das Gerät die Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre für verschiedene Zeiträume (Tag, Woche, Monat und Jahr). Was die moderne Messeinrichtung allerdings nicht kann: fernausgelesen werden. Der Zählerstand für die Jahresabrechnung wird also wie gewohnt abgelesen und übermittelt.
Intelligenter Messen mit Smart Meter
Sobald eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist oder mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht werden, wird eine moderne Messeinrichtung mit Gateway-Funktion eingebaut. Der Gesetzgeber sagt dazu intelligente Messsysteme, kurz iMSys. Im Volksmund hat sich der englische Begriff durchgesetzt: Smart Meter. Dieses System besteht aus einer mME samt Gateway zur Datenübermittlung. Über diese Kommunikationseinheit werden die viertelstündlichen Messwerte automatisch und verschlüsselt an den Netzbetreiber und den Energieversorger übermittelt (in der Regel einmal pro Tag). Damit erübrigt sich das Ablesen des Zählerstands vor Ort und man erhält noch bessere und klarere Informationen über den eigenen Stromverbrauch – das hilft beim Energiesparen. Andererseits kann der Netzbetreiber über den Smart Meter aber auch Steuersignale ins Haus senden, etwa, um im Bedarfsfall die Leistung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung vorübergehend zu „dimmen“.
Als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ gelten übrigens
- Wallboxen,
- Wärmepumpen,
- Klimaanlagen und
- Hausspeicher,
sofern sie eine Anschlussleistung von über 4,2 kW haben. (Die meisten privaten Klimaanlagen liegen deutlich darunter!)
Kann ich aussuchen, woher mein Smart Meter kommt?
Fast überall in Deutschland ist der örtliche Verteilnetzbetreiber (VNB) gleichzeitig auch Ihr „grundzuständiger Messstellenbetreiber“ (gMSB). Als Endkunde darf man sich heute aber auch einen „wettbewerblichen Messstellenbetreiber“ (wMSB) auswählen. Letzterer muss sich jedoch nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen für die Einbau- und Betriebskosten halten.