Was versteht man unter Grundversorgung?
Die Grundversorgung mit Energie ist die gesetzlich geregelte Versorgung der Haushaltskundinnen und Haushaltskunden mit Strom oder Gas zu einem angemessenen Preis. In Deutschland setzt sich der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge dafür ein, dass überall, auch in sogenannten "benachteiligten Gebieten", die benötigte Infrastruktur bereitsteht.
Gesetzliche Grundlagen
Unter der Grundversorgung versteht man die Stromlieferung in der Niederspannung – und die Erdgaslieferung im Niederdruck durch den Grundversorger. Hierbei gelten die allgemeinen Bedingungen und Preise. Alle Haushaltskunden in Deutschland haben Anspruch auf diese Grundversorgung.
Gesetzliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Es soll sicherstellen, dass in Deutschland die Versorgung mit Strom und Gas sicher, leitungsgebunden, verbraucherfreundlich, zu angemessenen Preisen, effizient und auch umweltverträglich ist. Besonders der letzte Punkt wird im EnWG durch die Unterstützung erneuerbarer Energien gewährleistet. Das EnWG sorgt seit 1998 dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig vom eigenen Standort/Wohnort ihren Energieversorger frei wählen können.
Erenja ist in mehreren Orten im Versorgungsgebiet Grundversorger für Erdgas und beliefert Haushalte und Gewerbe nach den gesetzlichen Bestimmungen. Welche Orte das sind, können Sie hier nachlesen.
Wer ist mein Grundversorger?
Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet (das heißt in einer Gemeinde oder Stadt) den Großteil der Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom oder Gas versorgt. Er ist dazu verpflichtet, Energie zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen in die Wohnung oder das Haus zu liefern. Und wer ist nun Ihr Grundversorger? Gehen wir gemeinsam auf die Suche:
Ihren Grundversorger können Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erfragen. Den wiederum können Sie unter den folgenden Links sowohl für Strom als auch für Gas mithilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung ermitteln. Alle Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind seit Juli 2006 verpflichtet festzulegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas beliefert und daher Grundversorger ist. Diese Entscheidung muss für alle Menschen sichtbar sein: Der Name des Grundversorgers wird nicht nur der zuständigen Behörde mitgeteilt, sondern auch im Internet veröffentlicht.
Erenja ist für Sie der Energielieferant Ihrer Wahl, wenn Sie sich für unseren Ökostrom oder unser Erdgas entscheiden. Das hat das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht: Sie dürfen sich für die Energie entscheiden, die zu Ihnen passt.
Die allgemeinen Bedingungen und Preise
Ein Grundversorger beliefert Haushalte und Betriebe zu den sogenannten "Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung" mit Gas oder Strom. Diese sind in Deutschland gesetzlich geregelt: Die Strom GVV (Stromgrundversorgungsverordnung) und die GasGVV (Gasgrundversorgung) halten im Rahmen des Grundversorgungsvertrages Art und Umfang der Versorgung fest. Die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers sind ebenso in den Verordnungen aufgeführt wie die der Kunden. Auch die Art und Weise, wie die Abrechnung der Strom- oder Gaslieferung erfolgt, legen die Verordnungen fest: Zu welchen Preisen und in welchen Abständen wird abgerechnet? Wie hoch ist der feste Grundpreis und der verbrauchsabhängige Arbeitspreis? Wie kann der Grundversorgungsvertrag beendet werden?
Wenn sich etwas an den Bedingungen und Preisen der Grundversorgung ändert, gibt der Versorger dies zunächst öffentlich bekannt. Zwischen der öffentlichen Bekanntgabe und den wirksamen Änderungen müssen mindestens sechs Wochen Abstand liegen. Zeitgleich erhalten Sie als Verbraucher bzw. Verbraucherin der Grundversorgung einen Brief und können alles rund um die Änderungen auf der Webseite des Versorgers nachlesen.
Was besagen die ergänzenden Bedingungen?
Neben diesen allgemeinen Bedingungen und Preisen hat der Grundversorger die Möglichkeit, ergänzende Bedingungen in einem eng begrenztem Umfang festzulegen. Hier kann der Versorger beispielsweise angeben, wann und wie der Verbrauch abgelesen wird, wann Abschlagszahlungen fällig sind, welche Zahlungsweisen möglich sind oder wie die Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug für die Kund*innen aussehen. Genau wie bei den allgemeinen Bedingungen auch, ist der Grundversorger verpflichtet, seine ergänzenden Bedingungen öffentlich zu machen, zum Beispiel auf seiner Webseite, in einer lokalen Tageszeitung oder dem Amtsblatt der betroffenen Kommunen. Erenja bietet Ihnen Preisblätter und die Gasgrundversorgungsverordnung zum Download an.
Welche Arten der Energieversorgung in Deutschland neben der Grundversorgung noch existieren, hat die Bundesnetzagentur übersichtlich zusammengefasst.
Wann kommt man in die Grundversorgung?
Viele Menschen, die beispielsweise gerade in ihre erste eigene Wohnung ziehen, fragen sich: Wer liefert mir eigentlich Strom und auch Gas zum Heizen in die Wohnung, wenn ich bisher noch gar keinen Vertrag abgeschlossen habe? Schon vor dem Umzug leuchtet die Glühbirne, wenn man den Lichtschalter drückt – woher stammt der Strom? Genau hier kommt der Grundversorger ins Spiel. Sobald Energie abgerufen wird und noch kein Vertrag mit einem Versorger besteht, kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande, sodass man in der Regel nicht im Dunklen sitzt. Es lohnt sich aber meist, den Versorger nach einem besseren Tarif zu fragen.