Erenja für Privatkunden
Nahaufnahme eines Rohres mit großem Durchmesser über Land - Bauarbeiten

So funktioniert die Grund­versorgung mit Strom und Gas

Strom und Gas für unseren Haushalt zählen in Deutschland zur Grund­versorgung. Das ist den meisten unter Ihnen vermut­lich geläufig. Aber wissen Sie, wer Ihr Grund­versorger ist oder wie man das heraus­findet? Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, was es mit der Grund­versorgung sowie den oft zitierten all­gemeinen Bedingungen und Preisen auf sich hat.

Was versteht man unter Grund­ver­sor­gung?

Die Grund­ver­sorgung mit Energie ist die gesetzlich geregelte Ver­sorgung der Haus­halts­kundinnen und Haushaltskunden mit Strom oder Gas zu einem angemessenen Preis. In Deutsch­land setzt sich der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge dafür ein, dass überall, auch in sogenannten "benachteiligten Gebieten", die benötigte Infrastruktur bereitsteht.

Mann in Warn-Arbeitskleidung vor Strommast - Symbolbild

Gesetzliche Grundlagen

Unter der Grund­versorgung versteht man die Stromlieferung in der Nieder­spannung – und die Erdgaslieferung im Niederdruck durch den Grundversorger. Hierbei gelten die all­gemeinen Be­dingungen und Preise. Alle Haushaltskunden in Deutsch­land haben Anspruch auf diese Grund­versorgung.

Gesetzliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Es soll sicher­stellen, dass in Deutsch­land die Ver­sor­gung mit Strom und Gas sicher, leitungsgebunden, verbraucher­freund­lich, zu angemessenen Preisen, effizient und auch umwelt­ver­träg­lich ist. Besonders der letzte Punkt wird im EnWG durch die Unter­stüt­zung erneuerbarer Energien gewähr­leistet. Das EnWG sorgt seit 1998 dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unab­hängig vom eigenen Standort/Wohnort ihren Energieversorger frei wählen können.

Erenja ist in mehreren Orten im Ver­sor­gungs­gebiet Grund­ver­sor­ger für Erdgas und be­liefert Haushalte und Gewerbe nach den gesetz­lichen Bestim­mungen. Welche Orte das sind, können Sie hier nach­lesen.

Wer ist mein Grundversorger?

Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet (das heißt in einer Gemeinde oder Stadt) den Großteil der Haus­halts­kundinnen und -kunden mit Strom oder Gas versorgt.  Er ist dazu ver­pflichtet, Energie zu den veröffent­lichten all­gemeinen Bedingungen und Preisen  in die Wohnung oder das Haus zu liefern. Und wer ist nun Ihr Grundversorger? Gehen wir gemeinsam auf die Suche:

Ihren Grundversorger können Sie bei Ihrem örtlichen Netz­betreiber erfragen. Den wiederum können Sie unter den folgenden Links sowohl für Strom als auch für Gas mithilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung ermitteln. Alle Betreiber von Energie­ver­sor­gungs­netzen der allgemeinen Ver­sorgung sind seit Juli 2006 ver­pflichtet fest­zu­legen, welches Energie­ver­sor­gungs­unter­nehmen in einem Netz­gebiet die meisten Haus­halte mit Strom oder Gas be­liefert und daher Grund­versorger ist. Diese Ent­schei­dung muss für alle Menschen sichtbar sein: Der Name des Grund­ver­sorgers wird nicht nur der zu­ständigen Behörde mitgeteilt, sondern auch im Internet veröffentlicht.

Erenja ist für Sie der Energielieferant Ihrer Wahl, wenn Sie sich für unseren Ökostrom oder unser Erdgas entscheiden. Das hat das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht: Sie dürfen sich für die Energie entscheiden, die zu Ihnen passt.

Paragraphenzeichen in einer Hand vor Sonne - Symbolbild

Die allgemeinen Bedingungen und Preise

Ein Grund­ver­sor­ger beliefert  Haus­halte und Betriebe zu den sogenannten "All­gemeinen Be­dingungen der Grund­ver­sor­gung" mit Gas oder Strom. Diese sind in Deutsch­land gesetz­lich gere­gelt: Die Strom GVV (Stromgrundversorgungsverordnung) und die GasGVV (Gasgrundversorgung) halten im Rahmen des Grund­ver­sor­gungs­vertrages Art und Umfang der Ver­sor­gung  fest. Die Auf­gaben und Rechte des Grund­ver­sor­gers sind ebenso in den Ver­ord­nungen auf­ge­führt wie die der Kunden. Auch die Art und Weise, wie die Ab­rech­nung der Strom- oder Gas­lie­fe­rung erfolgt, legen die Ver­ord­nungen fest: Zu welchen Preisen und in welchen Ab­stän­den wird ab­ge­rech­net? Wie hoch ist der feste Grund­preis und der ver­brauchs­abhängige Arbeits­preis? Wie kann der Grund­ver­sor­gungs­ver­trag beendet werden?

Wenn sich etwas an den Bedingungen und Preisen der Grund­ver­sor­gung ändert, gibt der Ver­sor­ger dies zunächst öffent­lich bekannt. Zwischen der öffent­lichen Bekannt­gabe und den wirk­samen Ände­rungen müssen mindes­tens sechs Wochen Ab­stand liegen. Zeitgleich erhalten Sie als Ver­braucher bzw. Verbraucherin der Grund­ver­sor­gung einen Brief und können alles rund um die Ände­rungen auf der Web­seite des Ver­sor­gers nach­lesen.

Was besagen die ergänzenden Bedingungen?

Neben diesen all­gemeinen Be­dingungen und Preisen hat der Grund­versor­ger die Möglich­keit, ergänzende Be­dingungen in einem eng begrenztem Umfang fest­zu­legen. Hier kann der Versorger beispiels­weise angeben, wann und wie der Verbrauch ab­ge­lesen wird, wann Abschlags­zahlungen fällig sind, welche Zahlungs­weisen möglich sind oder wie die Zahlungs­modali­täten bei Zahlungs­verzug für die Kund*innen aus­sehen. Genau wie bei den all­gemeinen Be­dingungen auch, ist der Grund­ver­sorger ver­pflich­tet, seine ergänzenden Be­dingungen öffent­lich zu machen, zum Bei­spiel auf seiner Web­seite, in einer lokalen Tages­zeitung oder dem Amtsblatt der betroffenen Kommunen. Erenja bietet Ihnen Preisblätter und die Gasgrundversorgungsverordnung zum Download an.
Welche Arten der Energieversorgung in Deutschland neben der Grundversorgung noch existieren, hat die Bundesnetzagentur übersicht­lich zusammen­gefasst.

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Wann kommt man in die Grundversorgung?

Viele Menschen, die beispiels­weise gerade in ihre erste eigene Woh­nung ziehen, fragen sich: Wer liefert mir eigent­lich Strom und auch Gas zum Heizen in die Wohnung, wenn ich bisher noch gar keinen Vertrag ab­ge­schlossen habe? Schon vor dem Umzug leuchtet die Glüh­birne, wenn man den Licht­schalter drückt – woher stammt der Strom? Genau hier kommt der Grund­ver­sorger ins Spiel. Sobald Energie ab­ge­rufen wird und noch kein Vertrag mit einem Versorger besteht, kommt automatisch ein Energie­liefer­vertrag mit dem Grund­ver­sor­ger zustande, sodass man in der Regel nicht im Dunklen sitzt. Es lohnt sich aber meist, den Versorger nach einem besseren Tarif zu fragen.

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