Hauptmieter, Vertragspartner und Mitbewohner: Das müssen WGs zum Thema Strom wissen
Da der monatliche Abschlag für Strom nicht in den Nebenkosten enthalten ist, müssen Mieter und Mieterinnen – und dazu zählen natürlich auch WGs – zusätzlich jeden Monat eine feste Summe an ihren Stromanbieter zahlen, damit das Licht in der WG nicht ausgeht.
Wer also eine WG neu gründen möchte, sollte sich vorher nicht nur darüber im Klaren sein, ob es einen Hauptmieter oder -mieterin geben soll. Auch die Frage, ob der Mietvertrag für alle WG-Mitglieder oder nur für eine Person abgeschlossen werden soll, sollte die WG vorher klären. In vielen WGs gibt es zwar eine Hauptmieter im Mietvertrag. Dieser muss jedoch nicht zwangsläufig auch den Vertrag mit dem Stromanbieter abschließen.
Ebenso sollte feststehen, ob der Stromvertrag auf eine oder mehrere Personen läuft. Je nach Stromanbieter ist beides möglich – so auch bei Erenja. Die Anzahl der Vertragsinhaber ist jedoch begrenzt. Bei manchen WG-Konstellationen kann es daher sinnvoll sein, zwischen den Bewohnern einen Vertrag zur Zahlweise abzuschließen, damit am Ende nicht einer auf den Gesamtkosten sitzen bleibt. Ein Vertrag auf Papier ist immer besser als mündliche Absprachen.