Das Gebäudeenergiegesetz 2024 bringt strengere Regeln für die Heizungserneuerung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das novellierte Gebäude­energiegesetz (GEG) der Bundes­regierung, im Volks­mund meistens Heizungs­gesetz genannt, soll den Umstieg auf erneuer­bare Energien in deutschen Heiz­kellern beschleu­nigen. 

Person blickt auf Tablett, das Gebäude-Energieklassen anzeigt

Mehr Wärme aus erneuer­baren Energien gilt als zentraler Schlüssel, damit Deutschland seine Klima­ziele erreicht. Bislang werden jedoch mehr als 80 Prozent des bundes­weiten Wärme­verbrauchs mit fossilen Energie­trägern gedeckt. Das soll sich künftig ändern. Mit der Novelle des Gebäude­energie­gesetzes werden die Regeln für den Heizungs­tausch verschärft. Das Gesetz hat Anfang September den Bundes­tag passiert und tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen.

Was ändert sich durch das neue Gesetz in Neubau­gebieten?

Das Gesetz sieht vor, dass ab dem kommen­den Jahr in Neubau­gebieten jede Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuer­baren Energien betrieben wird. Das wäre in den meisten Fällen das Aus für herkömm­liche Gas- und Öl­heizungen. Selbst Gasbrenn­wertkessel kombiniert mit Solar­thermie erreichen diesen Wert nicht. Wer dort eine Immo­bilie erwirbt, muss also ab 2024 eine umwelt­freundlichere Alter­native nutzen.

Haben Wohn­eigentümer in bestehenden Wohn­gebieten noch mehr Zeit?

Ja. Für sie gilt die 65-Prozent-Regel nur, wenn die Kommune schon eine Wärme­planung vor­weisen kann. Rathäuser und Energie­versorger geben darüber Aus­kunft. Groß­städte mit mehr als 100 000 Ein­wohnern sollen bis zum 30. Juni 2026 eine Wärme­planung aufstellen, kleinere Städte und Gemeinden bis 30. Juni 2028. Aus dieser soll hervor­gehen, wo zum Beispiel die Fern­wärme ausge­baut wird oder künftig Wasser­stoff durch Leitungen fließt. Zudem muss der Stadt- oder Gemein­derat entschieden haben, ein Wärme- oder Wasser­stoff­netz zu errichten oder auszu­bauen. Gibt es noch keinen kommu­nalen Wärme­plan und keinen entspre­chenden Beschluss, ist auch der Einbau einer konven­tionellen Öl- oder Gas­heizung weiter­hin möglich. Aller­dings sind Wohn­eigen­tümer dann vorab zu einer Energie­beratung verpflichtet. Wer sich danach für eine Gas- oder Öl­heizung entscheidet, muss sicher­stellen, dass ab 2029 zumindest ein Teil des Brenn­stoffs aus Bio­masse oder Wasser­stoff erzeugt wird: zunächst min­destens 15 Prozent, ab 2035 min­destens 30 Prozent und ab 2040 min­destens 60 Prozent.

Mutter, Vater und Kind sitzen im Wohnzimmer vor einem Heizkörper

Neues Gebäude­energie­gesetz: Muss ich meine Gas­heizung 2024 rauswerfen?

Nein. Beste­hende Öl- und Gas­heizungen können in der Regel weiter­laufen. Erst 30 Jahre nach ihrem Ein­bau müssen einige von ihnen ausge­tauscht werden. Aus­nahmen gelten für Nieder­temperatur- und Brenn­wert­kessel, weil diese effi­zienter sind. Auch wer das zuge­hörige Ein- oder Zwei­familien­haus seit Februar 2002 selbst bewohnt, darf die beste­hende Heizung weiter betreiben. Die Austausch­pflicht greift erst bei einem Wechsel des Eigen­tümers: Dann bleiben zwei Jahre, um die Heizung zu erneuern. Spätestens 2045 müssen aber alle fossilen Öl- und Gas­heizungen still­gelegt werden.

Was passiert, wenn die alte Heizung kaputt ist?

Sollte die Heizung nicht mehr zu repa­rieren sein, muss auf lange Sicht eine neue Heizung ein­gebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuer­baren Energien betrieben wird. Hierfür gilt eine Übergangs­frist: Sie beträgt grund­sätzlich fünf Jahre, bei Gas-Etagen­heizungen bis zu 13 Jahre. In der Zwischen­zeit darf auch eine mit fossilen Brenn­stoffen betriebene Heizung installiert werden. Ist ein Anschluss an ein Wärme­netz absehbar, gilt eine Übergangs­frist von bis zu zehn Jahren.

Moderne Gasheizung im Keller
Holzpellets in Hand
Luft-Wärmepumpe

Welche Optionen gibt es, um auf 65 Prozent nachhaltige Energien zu kommen?

Dafür haben Haus­besitzer verschie­dene Möglich­keiten: zum Beispiel den Anschluss an ein Wärme­netz, eine Wärme­pumpe, eine Hybrid­heizung, eine Strom­direkt­heizung oder eine Gas­heizung mit Bio­methan oder grünem Wasser­stoff. Zudem sind auch Pellet- und Scheit­holz­heizungen erlaubt.

Dürfen sich Bauherren 2023 noch eine Gasheizung einbauen lassen?

Ja. Auch danach ist die Installation einer Gas­heizung unter bestimmten Voraus­setzungen noch erlaubt. Aller­dings sollten sich Haus­besitzer das gut überlegen: Zwar sind Gas- und Öl­heizungen im Vergleich etwa zur Wärme­pumpe günstiger in der Anschaffung. Es ist jedoch abseh­bar, dass Gas und Öl – unter anderem durch die Erhö­hung der CO2-Preise – in den nächsten Jahren teurer werden.

Was gilt für meine Immobilie?

Der Heizungswegweiser auf der Homepage des Bundes­ministeriums für Wirt­schaft und Klima­schutz bietet eine erste Orientierung auch für Ihre Bestands­immobilie oder Ihren Neu­bau.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich meine alte Heizung ersetzen will?

Welche Heizung die richtige ist, hängt von vielen Ent­scheidungs­kriterien ab: Gebäude, Grundstück, Investitions- und Betriebs­kosten oder persön­lichen Präferenzen. Wenden Sie sich daher an einen Energie­berater. Er inspiziert vor Ort die vorhan­dene Heiz­technik, schätzt ein, welche Heizungs­varianten in Frage kommen und ob weitere Sanierungs­maßnahmen erforderlich sind. Im Anschluss erarbeitet er mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung und hilft Ihnen beim Bean­tragen von Förder­geldern. 

 

Energieberatung im Heizungskeller

Gut zu Wissen: Förderungen vom Staat

Mindestens 30 Prozent Zuschuss soll es vom Staat künftig beim Aus­tausch der alten, fossilen gegen eine klima­freundliche neue Heizung geben. Einkommens­schwache Haus­halte sollen noch höher gefördert werden. Wer seine Heizung vor 2028 austauscht, soll einen „Geschwin­digkeits­bonus“ bekommen. Insgesamt ist ein Zuschuss von maxi­mal 70 Prozent geplant.

 

Bildquellen:

AdobeStock_595953396

AdobeStock_297058613

AdobeStock_403817132

AdobeStock_595953396

AdobeStock_306503430

AdobeStock_342794812

AdobeStock_448727884

Mehr in dieser Kategorie

Warum wird Erdgas nicht in Kubikmetern abgerechnet?

Wir erklären, wie und warum der Erdgasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden umgerechnet wird.

Jetzt lesen