Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung, im Volksmund meistens Heizungsgesetz genannt, soll den Umstieg auf erneuerbare Energien in deutschen Heizkellern beschleunigen.
Mehr Wärme aus erneuerbaren Energien gilt als zentraler Schlüssel, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Bislang werden jedoch mehr als 80 Prozent des bundesweiten Wärmeverbrauchs mit fossilen Energieträgern gedeckt. Das soll sich künftig ändern. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes werden die Regeln für den Heizungstausch verschärft. Das Gesetz hat Anfang September den Bundestag passiert und tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen.
Was ändert sich durch das neue Gesetz in Neubaugebieten?
Das Gesetz sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr in Neubaugebieten jede Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das wäre in den meisten Fällen das Aus für herkömmliche Gas- und Ölheizungen. Selbst Gasbrennwertkessel kombiniert mit Solarthermie erreichen diesen Wert nicht. Wer dort eine Immobilie erwirbt, muss also ab 2024 eine umweltfreundlichere Alternative nutzen.
Haben Wohneigentümer in bestehenden Wohngebieten noch mehr Zeit?
Ja. Für sie gilt die 65-Prozent-Regel nur, wenn die Kommune schon eine Wärmeplanung vorweisen kann. Rathäuser und Energieversorger geben darüber Auskunft. Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern sollen bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung aufstellen, kleinere Städte und Gemeinden bis 30. Juni 2028. Aus dieser soll hervorgehen, wo zum Beispiel die Fernwärme ausgebaut wird oder künftig Wasserstoff durch Leitungen fließt. Zudem muss der Stadt- oder Gemeinderat entschieden haben, ein Wärme- oder Wasserstoffnetz zu errichten oder auszubauen. Gibt es noch keinen kommunalen Wärmeplan und keinen entsprechenden Beschluss, ist auch der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich. Allerdings sind Wohneigentümer dann vorab zu einer Energieberatung verpflichtet. Wer sich danach für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss sicherstellen, dass ab 2029 zumindest ein Teil des Brennstoffs aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugt wird: zunächst mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.
Neues Gebäudeenergiegesetz: Muss ich meine Gasheizung 2024 rauswerfen?
Nein. Bestehende Öl- und Gasheizungen können in der Regel weiterlaufen. Erst 30 Jahre nach ihrem Einbau müssen einige von ihnen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer das zugehörige Ein- oder Zweifamilienhaus seit Februar 2002 selbst bewohnt, darf die bestehende Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht greift erst bei einem Wechsel des Eigentümers: Dann bleiben zwei Jahre, um die Heizung zu erneuern. Spätestens 2045 müssen aber alle fossilen Öl- und Gasheizungen stillgelegt werden.
Was passiert, wenn die alte Heizung kaputt ist?
Sollte die Heizung nicht mehr zu reparieren sein, muss auf lange Sicht eine neue Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierfür gilt eine Übergangsfrist: Sie beträgt grundsätzlich fünf Jahre, bei Gas-Etagenheizungen bis zu 13 Jahre. In der Zwischenzeit darf auch eine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung installiert werden. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, gilt eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren.
Welche Optionen gibt es, um auf 65 Prozent nachhaltige Energien zu kommen?
Dafür haben Hausbesitzer verschiedene Möglichkeiten: zum Beispiel den Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Hybridheizung, eine Stromdirektheizung oder eine Gasheizung mit Biomethan oder grünem Wasserstoff. Zudem sind auch Pellet- und Scheitholzheizungen erlaubt.
Dürfen sich Bauherren 2023 noch eine Gasheizung einbauen lassen?
Ja. Auch danach ist die Installation einer Gasheizung unter bestimmten Voraussetzungen noch erlaubt. Allerdings sollten sich Hausbesitzer das gut überlegen: Zwar sind Gas- und Ölheizungen im Vergleich etwa zur Wärmepumpe günstiger in der Anschaffung. Es ist jedoch absehbar, dass Gas und Öl – unter anderem durch die Erhöhung der CO2-Preise – in den nächsten Jahren teurer werden.
Was gilt für meine Immobilie?
Der Heizungswegweiser auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet eine erste Orientierung auch für Ihre Bestandsimmobilie oder Ihren Neubau.
Gut zu Wissen: Förderungen vom Staat
Mindestens 30 Prozent Zuschuss soll es vom Staat künftig beim Austausch der alten, fossilen gegen eine klimafreundliche neue Heizung geben. Einkommensschwache Haushalte sollen noch höher gefördert werden. Wer seine Heizung vor 2028 austauscht, soll einen „Geschwindigkeitsbonus“ bekommen. Insgesamt ist ein Zuschuss von maximal 70 Prozent geplant.
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