1. Feiner Unterschied: Kostenvoranschlag oder Angebot?
Für Laien oft das Gleiche, doch es gibt einen wichtigen Unterschied: Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich, der Endbetrag darf bis zu 20 Prozent teurer sein als der prognostizierte Preis. Ab 15 Prozent Preissteigerung sollte der Handwerksbetrieb jedoch von sich aus darauf hinweisen. Bekommt er den Auftrag nicht, kann er kein Geld für den Kostenvoranschlag verlangen. Bei einem Angebot sind Firmen in aller Regel an die Preise gebunden. Der Auftraggeber kann bei Preissteigerungen den Vertrag kündigen.
2. Beschreiben Sie Ihr Projekt detailliert
Je ausführlicher Sie alle Leistungen formulieren, umso genauer können die Handwerker kalkulieren: Welche Arbeiten werden in welchem Zeitraum erwartet? Welche Materialien sollen zum Einsatz kommen? Das hilft später auch beim realistischen Vergleich der Offerten. Außerdem verhindert eine genaue Planung böse Überraschungen und Extrakosten.
3. Mehrere Offerten einholen
Besonders bei größeren Projekten sollten Sie vor der Auftragsvergabe immer drei oder mehr schriftliche Angebote oder Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerkern einholen. Das gibt Ihnen ein besseres Gefühl für den Aufwand und die Kosten, zumal es keine standardisierten Preise für Handwerksarbeiten gibt.
4. Festpreis vereinbaren
Wer Kostensicherheit will, kann versuchen, vor dem Auftrag einen Festpreis zu vereinbaren, der nicht überzogen werden darf. Die genaue Aufstellung aller Leistungen und Materialien mit Preisen wird im Auftrag verbindlich festgehalten. Aber: Eine unvollständige Leistungsbeschreibung kann den Festpreis entwerten und durch zusätzliche Kosten den Gesamtpreis in die Höhe treiben.
5. Prüfen und vergleichen
Vor dem Preisvergleich bei Angeboten und Kostenvoranschlägen zuerst prüfen, ob alle Positionen vollständig aufgelistet sind. Auch alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten sollten enthalten sein, beim Fenstertausch zum Beispiel die Kosten für das notwendige Baugerüst. Die Angebote sollten detailliert alle Handwerkerleistungen, Kosten fürs Material und die Umsatzsteuer (19 Prozent) enthalten. Prüfen Sie die Angaben auf Plausibilität, auch ein guter Handwerker kann sich verrechnen. Werden Sie misstrauisch bei auffallend billigen Angeboten – Qualität hat ihren Preis.
6. Beratung holen
Die örtlichen Verbraucherzentralen beraten unabhängig beim Angebotsvergleich. Bei größeren Projekten können Sachverständige oder Baubegleiter bei der Erstellung und Bewertung der einzelnen Offerten beraten. Sie begutachten auch einzelne Bauabschnitte und erkennen, falls etwas schiefgeht.
7. Vertrag schließen
Der günstigste Handwerker muss nicht die beste Leistung bringen, Sympathie und Vertrauen zählen ebenfalls bei der Entscheidung. Ist diese gefallen, werden alle zu leistenden Arbeiten und Anforderungen mit Preisen im Vertrag festgehalten.
Wenn die Materialmenge vorher schwer zu berechnen ist, sollte nur das tatsächlich verbrauchte Material bezahlt werden.
8. Ergebnis prüfen
Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Prüfung. Wenn sich ein Auftraggeber unsicher ist, kann er zusätzlich beauftragte Fachleute hinzuziehen. Hilfe bei der Suche bietet zum Beispiel das Sachverständigen-Navi der Handwerkskammern im Internet.
9. Mängel nachbessern lassen
Mängel fotografieren und dem ausführenden Betrieb umgehend schriftlich schildern. Bei fehlerhafter Arbeit können Kunden einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung der Mängel festhalten. Zur Sicherheit darf mindestens das Doppelte einbehalten werden, was die Mängelbehebung voraussichtlich kosten wird. Tritt der Mangel erst nach Abnahme in Erscheinung, müssen Handwerker Gelegenheit haben, diesen innerhalb einer angemessenen Zeit kostenlos zu beseitigen. Gelingt eine Nachbesserung nicht oder wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, können Kunden eine andere Firma auf Kosten des ursprünglichen Vertragspartners damit beauftragen.
10. Zahlen Sie niemals sofort
Die Rechnung bezahlen Sie erst dann vollständig, wenn alles zur Zufriedenheit erledigt ist. Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sollten auf der Rechnung einzeln aufgeführt werden, manche Posten können anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Sie haben das Recht, die Rechnung prüfen zu lassen, z.B. bei Ihrer Verbraucherzentrale.
11. Schlichter statt Richter
Gibt es Streit um eine Rechnung oder Dienstleistung, können Sie die örtliche Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer um Schlichtung bitten.
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