Erstmal tief durchatmen: Es kommt drauf an
Eine Rohrverstopfung passiert schnell — und löst meistens sofort eine andere Frage aus: Muss ich das selbst bezahlen, oder ist das Sache des Vermieters? Die ehrliche Antwort: Es kommt auf die Ursache an. Und genau da liegt oft der Knackpunkt.
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch eine funktionsfähige Entwässerung. Wenn also ein Rohr im Hausanschluss, in der Grundleitung oder aufgrund von Verschleiß oder baulichen Mängeln verstopft ist, ist in der Regel der Vermieter zuständig — und muss auch die Kosten tragen.
Wenn der Mieter haftet
Ganz anders sieht es aus, wenn die Verstopfung durch das Verhalten des Mieters entstanden ist. Wer Küchen- oder Speisefette, Feuchttücher, Hygieneartikel oder große Essensreste in den Abfluss gibt, handelt unsorgfältig — und kann für den daraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden.
Entscheidend ist dabei immer: Wer hat die Verstopfung verursacht?
Typische Fälle, in denen Mieter zahlen müssen:
Was tun, wenn das Rohr verstopft ist?
Ein zertifizierter Rohrreinigungs-Fachbetrieb kann schnell und schonend reinigen.
Wenn Eigentümer selbst handeln müssen
Eigentümer haben es einfacher — zumindest was die Entscheidung angeht. Sie sind selbst zuständig und können direkt einen Fachbetrieb beauftragen. Die Frage ist nur: Wie schnell und unkompliziert geht das?
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Vorbeugen ist die beste Medizin
Eine Rohrverstopfung ist selten völlig unvermeidbar — aber mit ein paar einfachen Gewohnheiten lässt sich das Risiko deutlich senken. Wer diese Gewohnheiten beibehält, hat seltener Stress mit dem Abfluss — und im Zweifelsfall auch ein besseres Argument, wenn die Kostenfrage zwischen Mieter und Vermieter aufkommt.