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Umlagen, Abgaben, Steuern und Netzentgelte auf Erdgas

So setzt sich Ihr Gaspreis zusammen

Etwa ein Fünftel des Gaspreises setzt sich aus Steuern und Abgaben zusammen. Die Konzessionsabgabe, Energiesteuer und Mehrwertsteuer sind staatlich veranlasst. Umlagen wie die Bilanzierungsumlage oder Gasspeicherumlage werden an den Gasnetzbetreiber gezahlt, um die Energieversorgung zu gewährleisten.

Umlagen und Abgaben im Detail

Warum gibt es den CO2-Preis?

Kosten für Emissionszertifikate wurden im Rahmen des Klimapakets mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Dieses Gesetz verpflichtet Energieversorger seit 2021 für das Gas, das sie verbrauchen oder an ihre Kundinnen und Kunden liefern, sogenannte Emissionszertifikate einzukaufen. Der Kaufpreis ist dann am Ende auch ein Teil der Gasrechnung.

Das Ziel ist, CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn wenn Gas mehr kostet, sinkt der Verbrauch und führt damit auch zu weniger umweltschädlichen CO2-Emissionen. Das eingenommene Geld wird in Klimaschutzmaßnahmen gesteckt und für Entlastungen genutzt – zum Beispiel bei Stromkosten.

Der neue CO2-Preis betrug ab Januar 2021 zunächst 25 Euro je Tonne CO2. Danach steigt er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Nach dieser Einführungsphase sollen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage.

CO2-Preis je kWh Erdgas für die Jahre 2021-2026

 202120222023202420252026
CO2-Preis

25 €/t

2,5 ct/kg

30 €/t

3 ct/kg

30 €/t

3 ct/kg

45 €/t

4,5 ct/kg

55 €/t

5 ct/kg

55 - 65 €/t

5,5 - 6,5 ct/kg

CO2-Preis je kWh Erdgas netto0,455 ct/kWh0,546 ct/kWh0,544 ct/kWh0,816 ct/kWh0,997 ct/kWh 
CO2-Preis je kWh Erdgas brutto0,54 ct/kWh0,65 ct/kWh0,65 ct/kWh0,97 ct/kWh1,19 ct/kWH 

CO2-Betrag im Detail

Die Bundesregierung plant jedoch, die Preise für die nächsten Jahre noch stärker zu erhöhen.

Um Mieter zu entlasten und Vermietern einen Anreiz für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen zu geben, wurde ab 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) eingeführt. Dabei gibt es eine stufenweise Aufteilung der CO2-Kosten: Je weniger CO2 pro Quadratmeter ausgestoßen wird, desto geringer ist der Anteil, den Vermieter zahlen müssen.

Die Kostenaufteilungspflicht gilt erst für Abrechnungszeiträume, die mit oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Das heißt für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, aber erst danach enden, tragen Mieter noch die vollen CO2-Kosten. Ab dann müssen Vermieter in ihren Heizkostenabrechnungen den CO2-Betrag inkl. eigenem Anteil ausweisen. Mieter mit Gasetagenheizung zahlen vorab die gesamte CO2-Abgabe, haben aber einen anteiligen Rückerstattungsanspruch gegenüber ihrem Vermieter. Für die Aufteilung der CO2-Kosten stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vermietern und Mietern ein CO2-Rechentool zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Gesetz und das 10-stufige Modell zur Kostenteilung finden Sie hier.